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Egal, ob Suzuki GSX, Kawasaki GPZ, BMW R12S, Ducati Multistrada 1000, Honda VTR1000 oder Harley Davidson FLSTS: bei der Tarifierung werden keine Unterschiede für die großen Bikes gemacht.
Nützliche Tipps rund um die Motorrad-Versicherung:
Gesetzliche Mindestdeckungssummen (KH)
Regionalstatistik für Krafträder 2008
Begriffsbestimmung
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewährt der Versicherer den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Zeitraum
Außerhalb der Saison hat der Versicherungsnehmer Ruheversicherungsschutz.
Versicherungsschutz
Für Fahrten außerhalb der Saison hat der Versicherungsnehmer innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Begriffserklärung: Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Zahlungsweise
Für Saisonkennzeichen wird oftmals keine Teilzahlungsmöglichkeit gewährt und ein Mindestbeitrag angesetzt.
Beginn
Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, beginnt der Vertrag mit der Saison.
Fälligkeit
Die erste Prämie ist mit Saisonbeginn fällig. Meist beträgt die Mindestdauer einer Saison zwei Monate.
Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nimmt der Versicherer bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung meist nur dann vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Unterbrechungen des Versicherungsschutzes und Auswirkungen auf den Schadenverlauf
Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernimmt der Versicherer den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden (d.h. als Saison sollte immer ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten gewählt werden).
Ruheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
Der Vertrag geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr (Saison).
Umfang der Ruheversicherung
Mit der prämienfreien Ruheversicherung gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer für die Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst - die Kfz-Haftpflichtversicherung, - die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Pflichten des Versicherungsnehmers bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage, Ausnahme: öffentliche Tiefgaragen) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einem abgeschlossenen Hofraum) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzt er diese Pflicht, ist der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Versichererwechsel während des Bestehens der Ruheversicherung
Meldet der Versicherungsnehmer das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung oder einer Versicherungsbestätigungs-Nummer eines anderen Versicherers wieder an, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Die Prämien in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richten sich nach den Schadenfreiheitsklassen und dem sich daraus ergebenden Prämiensatz aufgrund des Schadenverlaufs des Versicherungsnehmers.
| zehn und mehr Kalenderjahre | SF 10 | fünf Kalenderjahre | SF 5 |
| neun Kalenderjahre | SF 9 | vier Kalenderjahre | SF 4 |
| acht Kalenderjahre | SF 8 | drei Kalenderjahre | SF 3 |
| sieben Kalenderjahre | SF 7 | zwei Kalenderjahre | SF 2 |
| sechs Kalenderjahre | SF 6 | ein Kalenderjahr | SF 1 |
| drei und mehr Kalenderjahre | SF 3 | ein Kalenderjahr | SF 1 |
| zwei Kalenderjahre | SF 2 |
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages von Kraftfahrzeugen ohne anrechenbare Vorversicherung wird der Versicherungsvertrag in Klasse 0 eingestuft.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes betragen die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen
Euro 2.500.000,– für Personenschäden,Euro 500.000,– für Sachschäden,
Euro 50.000,– für Vermögensschäden.
Für den Fall der Verletzung oder Tötung von drei und mehr Personen beträgt die Mindesthöhe der Deckungssumme für Personenschäden Euro 7.500.000,–.
Hier finden Sie die Regionalstatistik für Krafträder mit Indizes und Klassen der Krafträderhaftpflichtversicherung und der Krafträderteilkasko:
GDV - Die Deutschen Versicherer...