
Hausratversicherung:
Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die durch einen Brand, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- oder auch Sturm-/ Hagelschäden entstehen und Ihnen blitzschnell alles nehmen oder vieles zerstören können.
Was leistet die Hausratversicherung?
Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld und Wertgegenstände innerhalb bestimmter Grenzen sind ebenfalls mitversichert.
Entschädigung wird geleistet, wenn die versicherten Sachen durch
zerstört oder beschädigt werden bzw. infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Im Versicherungsfall werden darüber hinaus folgende Kosten übernommen:

Glasversicherung
Wer kommt für Glasschäden auf?
Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn es sich bei der betroffenen Verglasung um einen Hausratgegenstand handelt (z.B. Mobiliarverglasung) und der Schaden durch eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung zahlt hingegen nur für Gebäudebestandteile (z.B. Fensterverglasung) und ebenfalls nur für versicherte Gefahrereignisse. Die Private-Haftpflichtversicherung wiederum leistet nicht für Schäden an Verglasungen, die zu den gemieteten Räumen gehören. Gegen Schäden durch Glasbruch, der meist durch eigene Unachtsamkeit verursacht ist, bietet daher nur eine Glasversicherung umfassenden Schutz.
Wer braucht eine Haushalt-Glasversicherung?
Der Abschluss einer Haushalt-Glasversicherung ist nicht nur für Besitzer, sondern auch für Mieter von Häusern und Wohnungen sinnvoll.
Was ist versichert?
Versicherte Verglasung:
Versichert gelten Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses jedoch ohne Beleuchtungskörper und ohne Hohlgläser.
Gebäudeverglasungen:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; Glasbausteine, Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen:
Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten aus Glas und Kunststoff; Stand-, Wand- und Schrankspiegel aus Glas.
Mitversichert sind bis jeweils 600 € je Schadenereignis auf Erstes Risiko:
Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel, und -platten sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Malereien, Folien, Beseitigung von Hindernissen, Schäden an Umrahmungen etc.