Haftpflicht-Tarif: Pferde
Haftpflicht-Tarif: Hunde
Haftpflicht-Tarif: "Pferdchen"
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Produkt-Info
Kunden-Info BASIS
Kunden-Info EXKLUSIV
Antrag BASIS
Antrag EXKLUSIV
| Thema: | Infos, Hinweise | maxpool-Schutz | Fundstelle |
| Tierhüter | Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 1.4 |
| Fremdreiter | Gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters in dieser Eigenschaft. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 1.5 |
| Reitbeteiligungen | Gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligungen in dieser Eigenschaft. Als Reitbeteiligung gilt i.d.R. eine auf Dauer angelegte Nutzungsvereinbarung (Mithaltereigenschaft). | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 1.5 |
| Ehepartner/eingetragener Lebenspartner | Gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten oder des nach Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartners (Ansprüche, die gegen den Ehegatten/Lebenspartner -nicht den Versicherungsnehmer- in seiner Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres gestellt werden). | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 1.3 a.) |
| Unverheiratete Kinder | Gesetzliche Haftpflicht der allein stehenden, unverheirateten Kinder, sofern sich diese noch in Erstausbildung befinden (Ansprüche, die gegen die Kinder -nicht den Versicherungsnehmer- in ihrer Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres gestellt werden). | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 1.3 b.) |
| Allmählichkeitsschäden | Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 19. |
| Auslandsaufenthalt | Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen anlässlich eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. | versichert im Rahmen der Deckungssummen, sofern der VN seinen inländischen Wohnsitz beibehält | BBR 4.1 |
| Flurschäden | Flurschäden, z.B. Zerstörung von Erntegut | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 3. |
| Fremd-/Gastreiterrisiko - Ansprüche versicherter Personen untereinander (z.B. Ansprüche des Fremdreiters/Tierhüters gegen den VN) | Fremdreiterrisiko: unentgeltliche, gelegentliche Überlassung des Pferdes an fremde Reittiernutzer. Reitbeteiligung: Als Reitbeteiligung gilt i.d.R. eine auf Dauer angelegte Nutzungsvereinbarung (Mithaltereigenschaft). Regelmäßig ausgeschlossen bleiben Ansprüche von Angehörigen, entgeltliche Überlassung, Reitunterricht. | versichert sind Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligten | BBR 1.5 |
| Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Immobilien wie z.B. Ställen, Boxen, Reithallen o.ä. | versichert bis 10.000 EUR; hier mit 20% Selbstbeteiligung, mindestens 100 EUR - max. 2.000 EUR. | BBR 5.2 und 5.3 |
| Mitversicherung von Fohlen | Beitragsfreie und automatische Versicherung neugeborener, beim Muttertier verbleibender Fohlen für einen bestimmten Zeitraum. | versichert bis zum Ende des 1. Lebensjahres | BBR 1.2. |
| Private Kutschfahrten | Bedingungsgemäße Definition bzgl. der Mitversicherung von Kutschfahrten. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben Schäden an fremden Kutschen und gewerbliche bzw. auf Erwerb gerichtete Verwendung. | Mitversichert ist die Verwendung der Reittiere als Zugtiere bei privaten Kutschen- oder Schlittenfahrten. Ausgeschlossen bleiben Schäden an den gezogenen eigenen oder fremden Schlitten und Kutschen. | BBR 7.2 bis 7.4 |
| Reitturniere | Teilnahme an Reitturnieren oder ähnlichen Veranstaltungen -nicht jedoch Pferderennen (Wettbewerbskriterium Geschwindigkeit)- einschließlich zugehörender Vorbereitung im Rahmen der privaten (nicht auf Erwerb gerichteten) Tierhaltung. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 8.1 |
| Pferderennen | Teilnahme an Pferderennen einschließlich zugehörender Vorbereitung im Rahmen der privaten (nicht auf Erwerb gerichteten) Tierhaltung. | nicht versichert. (versicherbar in der EXKLUSIV-Deckung) | BBR 8.2 |
| Pferdeanhänger | Schäden an gemieteten, geliehenen Pferdeanhängern. | versichert bis 5.000 EUR; hier mit 20% Selbstbeteiligung, mindestens 100 EUR - max. 1.000 EUR. | BBR 5.2 |
| Reiten ohne Sattel | Schäden aus dem Reiten mit und ohne Sattel. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 10. |
| Ungewollter Deckakt | Sachschäden durch gewollten/ungewollten Deckakt. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 6. |
| Vereinszwecke/Veranstaltungen | Schäden aus der Zurverfügungstellung des Reittiers zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen (sonstige vereinbarte Ausschlüsse, z.B. Rennen oder Turniere, bleiben davon unberührt). | nicht versichert. | BBR 11.1 |
| Vermögensschäden | Schäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben z.B. Ansprüche aus Abhandenkommen von Sachen, Beratungstätigkeit, Nichteinhaltung von Terminen und Fristen u.w. | versichert bis zur Deckungssumme von 250.000 EUR. | BBR 14. |
| Versehensklausel | Vereinbarung, nach der Versicherungsschutz auch bei versehentlicher Nichtanzeige risikorelevanter Umstände besteht. Das Versehen hat der VN nachzuweisen und die Meldung unverzüglich nachzuholen, sobald ihm das Versehen bewusst ist. | versichert | BBR 20. |
| Zäumung | Schäden aus dem Reiten und Führen von Reittieren mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung. | versichert im Rahmen der Deckungssummen | BBR 9. |