
Die Leistungen:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
2. Reiseabbruch-Versicherung
3. Auslandsreise-Krankenversicherung *
4. Reise-Notruf-Versicherung
5. Reisegepäck-Versicherung (Versicherungssumme: € 2.000 bei Einzel; € 3.000 bei EinzelPlus; € 5.000 bei DoppelPlus)
6. Autoschutzbrief-Versicherung
* Diese Leistung ist im 365-Schutz ohne Auslandsreise-Krankenversicherung nicht enthalten.
Die Tarife:
Einzel: für max. eine Person gültig
EinzelPlus: für max. einen Erwachsenen und seine mitreisenden minderjährigen Kinder (bis einschließlich 17 Jahre), sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.
DoppelPlus: für max. zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und deren mitreisende minderjährige Kinder (bis einschließlich 17 Jahre), sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt).
Die Produkthinweise:
Reiseart: Gültig für beliebig viele vorübergehende Urlaubsreisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden – außer Geschäftsreisen.
Geltungsbereich: Weltweit (die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nicht in Deutschland).
Maximaler Reisepreis pro Reise: Einzel: € 2.000,-; EinzelPlus: € 3.000,-; DoppelPlus: € 5.000,-.
Maximale Reisedauer pro Reise: 31 Tage. Verlängerung für einzelne Reisen auf bis zu 62 Tagen möglich, durch Abschluss des Reisepakets für Einzelreisen.
Abschluss: Nur für Personen mit Wohnsitz und Bankverbindung in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nicht für Reisen gilt, deren Buchung bereits mehr als 14 Tage vor dem Datum des Versicherungsabschlusses erfolgt ist.
Selbstbehalt: Für die Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von 20% (mind. 25,-€ je Person) bei unerwartet schwerer Erkrankung, Unfallverletzung oder Schwangerschaft mit ausschließlich ambulanter Behandlung. Für die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt ein Selbstbehalt von € 100,- je Versicherungsfall.
Die Leistungen der einzelnen Versicherungen im Überblick:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung eines Objekts sowie die Mehrkosten der Anreise, bis zur max. Höhe der Stornokosten, bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR JV 04). Bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem Reiseantritt wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens € 25,- je Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
2. Reise-Abbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen die zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht, sowie die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR JV 04). Bei Abbruch der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverletzung oder Schwangerschaft tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 % (mindestens € 25,- je Person), sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass des Reiseabbruchs war.
3. Auslandsreise-Krankenversicherung *
Erstattet gemäß den Bedingungen die Kosten für akut notwendige ärztliche Hilfe im Ausland:
· Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten;
· Krankenrücktransport, notfalls auch Rettungsflug, sofern medizinisch sinnvoll und ärztlich angewiesen;
· Überführungskosten bei Tod, wahlweise die unmittelbaren Kosten der Bestattung vor Ort bis zur Höhe der Überführungskosten.
In jedem Leistungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von € 100,-. Dies gilt nicht bei Zahnbehandlung und für die Zahlung von Krankenhaustagegeld.
4. Reise-Notruf-Versicherung
Bietet Ihnen weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Unter einer zentralen Rufnummer steht Ihnen die ELVIA Assistance-Notrufzentrale 24 Stunden täglich zur Seite.
5. Reisegepäck-Versicherung (Versicherungssumme: € 1.500 bei Einzel; € 2.000 bei EinzelPlus; € 3.500 bei DoppelPlus)
Ersetzt den Zeitwert Ihres Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
6. Autoschutzbrief-Versicherung Organisatorische Hilfe und Kostenerstattung bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall innerhalb von Europa ab einer Entfernung von mehr als 50 km vom Wohnort bzw. Arbeitsplatz.
Die Prämien:
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Erhöhung der Reisegepäck-Versicherungssumme um + € 1000,- : 24,-
Erhöhung der Reisegepäck-Versicherungssumme um + € 2000,- : 48,-