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Überblick "L,XL,XXL"

B20_pdf-01.08.3.pdf

Allg. Versicherungsbed. VHB2008L

B21_pdf-01.08.4.pdf

Besondere Bedingungen XL

B22_pdf-01.08.4.pdf

Besondere Bedingungen XXL

HT2008_500-01.08.5.pdf

Tarifübersicht

B19_pdf-01.08.1.pdf

Allg. Bed. Sachvers. ABS2008

B51_pdf-01.08.2.pdf

Bes. Bed. Elementar BBE2008

Angebot für eine Hausratversicherung (Invitatio-Modell)


Das Invitatiomodell ist die Umsetzung des „Invitatio ad offerendum“ und bedeutet Einladung zur Abgabe eines Angebotes.

Sie laden uns ein, ein Angebot abzugeben. Sie stellen also selbst keinen Antrag, sondern machen lediglich eine Angebotsanfrage. Sobald wir eine Angebotsanfrage von Ihnen erhalten, fertigen wir für Sie ein umfangreiches Angebot. Dieses hat die selben Bestandteile, wie der spätere Versicherungsschein. Ebenfalls sind alle Vertragsunterlagen beigefügt.

 

Das Angebot schicken wir an Sie - entweder an die von Ihnen angegebene Email-Adresse oder per Post bzw. Fax.

Erst mit Erhalt des Angebotes können Sie, durch Unterzeichnung einer Annahmeerklärung, Ihre Vertragserklärung abgeben.

 

Wir setzen damit die ab 01.01.2008 gültigen Bestimmungen (VVG-Reform) zur Verbesserung des Verbraucherschutzes um.

 

 

Formular zur Angebots-Einladung:


Glasversicherung gewünscht?
Elementarschäden mitversichern?
Besteht eine seit mindestens 5 Jahren
schadenfreie Vorversicherung? ***
Für Post- oder Faxzusendung:

Hinweise:


* Adressangaben:

 

Der Beitragssatz wird nicht mehr über Tarifzonen ermittelt, sondern erfolgt individuell

auf Adress-Basis (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.). Bitte geben Sie deshalb Ihre vollständige Adresse an.

 

 

 

** Wohnfläche:

 

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich

Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und

Terrassen sowie Keller, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken

genutzt werden.

 

 

*** Schadenfreits(SF)-Rabatt:

 

Der 25%ige Schadenfreiheits-(SF-)-Rabatt gilt bei Nachweis einer seit mindestens 5 Jahren schadenfreien Vorversicherung.

Nach Eintritt eines Schadens entfällt der Schadenfreiheits-Rabatt für 5 Jahre ab der nächsten Hauptfälligkeit.

 

 

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