Rechtsschutz ist heute wichtiger denn je. In einem modernen Industriestaat sind die Gesetze und Verordnungen zahlreich und kompliziert. Dieser Flut von Paragraphen steht man meist hilflos gegenüber. Es kommt nicht selten, bewusst oder unbewusst, zu Missverständnissen oder gar zu Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.
Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren – wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen. Ohne den fachkundigen Rat eines Anwalts ist die Rechtssuche für den Laien oft ein schwieriges, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen.
Die Inanspruchnahme von Anwälten und Gerichten sowie die Hilfe von Zeugen und Sachverständigen im In- und Ausland kosten aber Geld. Viel Geld – wie man in einem Streitfall sehr schnell feststellt. Es wird teuer, wenn man sich den »Luxus« leisten will, sein Recht durchzusetzen.
Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung einer Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich. Mit dem Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung sind Sie in einer starken Position, denn das TOP-Rundum-Paket übernimmt Ihr Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen.
Sie sorgt so für Chancengleichheit auch mit finanziell starken Gegnern. Sie können beruhigt den Anwalt Ihres Vertrauens für sich tätig werden lassen, um Ihr gutes Recht zu erlangen und zu bewahren.
Versicherungssumme
| je Rechtsschutzfall | unbegrenzt |
| liegt das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den aussereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten | 100.000 EUR |
| zusätzlich als Darlehen für Strafkautionen im In- und Ausland | 100.000 EUR |
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie, das heißt:
TOP-Rundum-Paket für Nichtselbständige bzw. Selbständige (§26 ARB-RU 2007)
(ohne Absicherung der gewerblichen Risiken)
Für Sie und Ihre Familie besteht Versicherungsschutz (soweit nicht von Ihnen abgewählt):
Im Privatbereich
Bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.), wie z. B.
Im Berufsbereich
Als Nichtselbständige (Arbeiter/Angestellte/ Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.
Im Verkehrsbereich
Im Immobilienbereich
Folgende Leistungen bzw. Leistungsbereiche können – soweit für Sie nicht erforderlich – gegen Prämienabschlag abgewählt werden:
Sie können bei Vertragsabschluß entscheiden, ob später vom Versicherer neu eingeführte, verbesserte Leistungen automatisch immer auch für Sie gelten sollen. Erhöht sich dadurch in der Zukunft u. U. die Prämie etc., steht Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Information über eine automatische Leistungs- Optimierung (LeO) ein Widerspruchsrecht zu. Üben Sie das Widerspruchsrecht aus, gelten wieder die bisherigen Bedingungen (Leistungen und Prämien).
Nehmen Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied während der Vertragsdauer eine selbständige, gewerbliche oder sonstige freiberufliche Tätigkeit auf, können Sie innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob der Versicherungsschutz rückwirkend ab Aufnahme dieser Tätigkeit entsprechend erweitert bzw. durch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung ergänzt werden soll.
Endet die Mitversicherung eines Kindes durch Heirat etc., kann Ihr Kind ebenfalls sechs Monate lang entscheiden, ob es rückwirkend eine eigene Rechtsschutzversicherung beim selben Versicherer abschließen möchte.