Haftpflicht-Tarif: Pferde
Haftpflicht-Tarif: Hunde
Haftpflicht-Tarif: "Pferdchen"
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Fohlen sind bis zum Alter von einem Jahr über den Vertrag der Mutterstute beitragsfrei mitversichert. Danach muss das Fohlen zur Versicherung gegen Prämie angemeldet werden.
maxpool verzichtet auf die namentliche Nennung von Reitbeteiligungen. Eine wichtige Vereinfachung für unsere Kunden.
maxpool Tierhalter Haftpflichtversicherung gilt auch für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Österreich.

Die maxpool Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein sog. Deckungskonzept für private Pferde- und Hundehalter. Von einem privaten Tierhalter wird immer dann gesprochen, wenn der Vierbeiner für Hobby oder Freizeit gehalten wird. Dies gilt in den meisten Fällen für alle Freizeit- und Turnierreiter sowie Hundebesitzer. Gewerbliche Risiken sind z.B. über eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern. Im Zweifelsfall und bei Fragen rufen Sie uns bitte einfach an.
Tel. 089 - 30 777 900.

Allgemeines: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung müssen Sie schon in Ihrem eigenen, aber auch im Interesse von möglichen Geschädigten unbedingt abschließen bzw. bereits abgeschlossen haben. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die Ihr Pferd, Ihr Pony oder Ihr Hund verursacht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bewahrt Sie vor den hieraus entstehenden finanziellen Folgen. Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden: Sie sind mit den vereinbarten Deckungssummen versichert. Es gibt eine Vielzahl von Versicherern, die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung anbieten, unterschiedlich im Preis und im Umfang des Versicherungsschutzes. Wir empfehlen das beliebte und umfangreiche Vertragswerk von maxpool. Sie können zwischen der BASIS- und EXKLUSIV-Deckung wählen. Und für Kleinpferde und Ponys gibt es den "Pferdchen-Tarif", der fast 30 Prozent günstiger ist als der Pferde-Tarif. Fast alle Ponyrassen, Haflinger, Mustangs und Palominos fallen unter den "Pferdchen-Tarif". Genaue Auskunft gibt die
Rassetabelle.
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (keine Rennen)
- Flurschaden-Risiko
- Reit- und Kutsch-Risiko
- Fremdreiter-Risiko (auch Ansprüche, die der Fremdreiter stellt fallen unter den Versicherungsschutz)
- Reitbeteiligung (auch Ansprüche, die der Reitbeteiligte stellt fallen unter den Versicherungsschutz)
- Mietsachschäden, bei Pferden: Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden,
Boxen und Koppeln (einschl. Koppelzäune)
- Schäden an gemieteten, geliehenen Pferdetransportanhängern
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern etc.
Ausführliche Details finden Sie in unserer
Deckungsübersicht
- Bei Auslandsschäden in der EU wird eine Strafkaution bis zu 60.000 Euro gestellt
- Schäden an gemieteten Stallungen, Boxen, Reithallen, Weiden und
Koppeln (einschl. Koppelzäune) auch im Ausland
- Mietsachschäden an gemieteten beweglichen Sachen bis zu 5.000 Euro
- Pferderennen (gegen 20% Zuschlag auf die Nettojahresprämie)
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern etc.
innerhalb einer nichtehelichen Partnerschaft
- Forderungsausfall-Deckung mit einer Integral-Franchise von 500 Euro
- Ansprüche von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Sondereigentum
- Erhöhte Versicherungssummen für die Vorsorgeversicherung - bis zur Höhe der Deckungssumme
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Die Frist bei Kündigung des Vertrages beträgt 1 Monat