05.02.2012    Sie befinden sich hier: Home >> maxpool >> Tierhalter maxTHV >> Produktinformation >> Reitbeteiligungen bei Pferden >> 
aktuell

Suchen & Finden  
erweiterte Suche  

jetzt informieren:


interner Link folgtHome maxTHV

 

 

PdF-Download:

 

Link für Dateidownload folgtProdukt-Info

Link für Dateidownload folgtKunden-Info

Link für Dateidownload folgtAntragsformular

 

Info-Service: 

 

interner Link folgtAngebot anfordern

interner Link folgtFreizeitreiten

interner Link folgtRisikofortfall

interner Link folgtMietsachschäden

interner Link folgtWeidegang

interner Link folgtWinterrisken

interner Link folgtHundeverordnungen

 

 

Infothek: Reitbeteiligungen (RB) bei Pferden


Reitbeteiligungen (RB) sind weit verbreitet, um einerseits die Kosten der Pferdehaltung zu senken und andererseits um Reitpferde möglichst oft in Bewegung zu halten. Reitbeteiligungen sind regelmäßige Fremdreiter, die sich an den Unterhaltskosten des Pferdes beteiligen. Die Beteiligung kann durch Zahlung einer monatlichen Festpauschale an den Halter erfolgen, z.B. aber auch durch Übernahme der Futterkosten oder nicht selten durch Einzelabrechnung nach Reitstunden.

 

Kennzeichen einer Reitbeteiligung ist immer das regelmäßige Reiten eines Pferdes gegen Entgelt oder Sachleistung. Die Absicherung der Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligung gegenüber dem Halter im Rahmen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich, gerade in Bezug auf die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.

 

Pferdehalter mit Reitbeteiligungen sollten sich daher genau bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie Reitbeteiligungen im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen abgesichert sind.

 

Haftungsansprüche


Bei unserer MaxPool Tierhalter-HaftpflichtversicherungMaxPool Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind Ansprüche, die der Reitbeteiligte selber gegenüber den VN stellt, im Versicherungsschutz enthalten. Beispiel: Ihr Pferd oder Pony knabbert die Reitgerte Ihrer Reitbeteiligung an. Ihre Reitbeteiligung legt Ihnen die Rechnung für eine neue Reitgerte vor. Sie können diesen Schaden über Ihre MaxPool-Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abwickeln.

 

Des weiteren ist eine wichtige Bedingung an eine gute Pferdehalter-Haftpflichtversicherung erfüllt: auch Ansprüche eines Dritten, die durch eine Verletzung des Reitbeteiligten entstehen - zum Beispiel Ansprüche von Krankenkassen oder sonstigen Sozialversicherungsträgern - fallen unter den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz!

 

Beispiel: Ihre Reitbeteiligung fällt von Ihrem Pferd und bricht sich den Arm. Im Krankenhaus wird der Unfallhergang aufgenommen, die Krankenkasse Ihrer verletzten Reitbeteiligung kann laut Sozialversicherungsgesetzbuch SGB 10 evtl. Regressansprüche an Sie als Halter des Pferdes stellen. Von der Krankenkasse Ihrer Reitbeteiligung erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben. Sie geben der Krankenkasse nur Ihre MaxPool Versicherungsscheinnummer bekannt. MaxPool bzw. der Versicherer wickelt den Schaden mit der Krankenkasse direkt ab.

 

Da Reitbeteiligungen des öfteren wechseln und die Meldung an den Versicherer gerne mal vergessen wird, verzichtet MaxPool auf die namentliche Nennung von Reitbeteiligungen. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung in der Vertragsverwaltung und für unsere Kunden dar. Es können auch mehrere Reitbeteiligungen gleichzeitig bestehen - für alle besteht Versicherungsschutz.

 

© 2009 - MAV Versicherungsmakler - Schleißheimer Str. 207 - 80809 München