Pferdepass bzw. Equidenpass
- 17. Februar 2021 - Kunden-Information
Der Equidenpass (Pferdepass) ist neben der Eigentumsurkunde ein wichtiges Dokument. Basierend auf der EU-Verordnung 504/2008, wonach alle Pferde identifizierbar sein müssen und binnen 6 Monaten nach ihrer Geburt einen Equidenpass benötigen, wurde der Pferdepass eingeführt.
Im Equidenpass sind eine Reihe von Daten zur Identifizierung des Pferdes (Lebensnummer, Graphiken zum Eintragen der Abzeichen des Tieres) eingetragen. Zusätzlich werden im Equidenpass auch Impfungen und andere Medikationen (Arzneimittelanhang) dokumentiert, die dem Pferd verabreicht wurden. Ebenfalls enthält der Equidenpass die Daten des Ersteigentümers.
Der Pferdepass ist aber kein Eigentumsnachweis! Es reicht daher nicht, wenn Ihnen der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrages ausschließlich den Equidenpass überreicht. Auch die Eigentumsurkunde muss übergeben werden.
Das Eigentum am Pferdepass selbst verbleibt bei dem Verband, der ihn ausgestellt hat.
Der Pferdepass wird benötigt, wenn der Tierarzt z.B. eine Impfung oder Arzeimittelverabreichung vornehmen soll. Diese wird in den Pferdepass eingetragen. Mitzuführen ist der Pferdepass bei jedem Transport des Pferdes ebenso bei einem Ausritt, wenn er nicht innerhalb von 3 Stunden vorgelegt werden kann. Der Pferdepass ist bei einer Schlachtung des Pferdes dem Schlachter vorzulegen.
Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches Eigentümer eines Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem Equidenpass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben. Equidenpass und Eigentumsurkunde gehören zu jedem eingetragenen Pferd wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zu einem KFZ.
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