Die VHV stellt einen neuen Kfz-Tarif vor, der es in sich hat. Mit einem umfangreichen Leistung-Update sorgt er für den Extra-Schub und überzeugt Kunden mit E-Autos und Verbrennern gleichermaßen.

Mit dem neuen Tarif wird VHV KLASSIK-GARANT sogar auf Spitzenleistungen getunt.

Das sind die Neuerungen:

Teilkasko

  • Schäden durch Kurzschluss sind inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 10.000 Euro versichert.
  • Ausweitung der Elementarschäden um Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch.
  • Glasbruchschäden sind inklusive Ersatz von Mautvignetten bis 50 Euro mitversichert.

Weitere Vorteile

  • Neupreisentschädigung gilt bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 24 Monate nach Erwerb.

Zusatzpaket EXKLUSIV

  • Neupreisentschädigung gilt bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb.
  • Kurzschluss-Folgeschäden sind an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 20.000 Euro mitversichert.
  • 5 Prozent der Reparaturkosten gelten als Wertminderungspauschale bei Unfällen innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung (ab Reparaturen über 1.000 Euro).

Erstmalig: umfassender Schutz für Elektro- und Hybrid-Pkw

Sie fahren mit Strom? Ein neuer zusätzlicher Leistungsblock deckt spezielle Schadenrisiken von E-Fahrzeugen ab. Dieser umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Im Rahmen der Vollkasko ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk). Ausgenommen sind nur wenige in den AKB benannte Ausnahmen.
  • Im Rahmen der Teilkasko sind spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarten, Ladekabel und mobile Ladegeräte) mitversichert.
  • Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne.
  • Die Entsorgungskosten des Akkus sind bei einem Totalschaden mitversichert.

Stromer haben's besonders günstig: Alle Pkw-Modelle mit Elektro- und Hybridantrieb profitieren durch besonders günstige Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

zum KFZ-Wechseltarif

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare