Ukrainische PKW sind möglicherweise auf Deutschen Straßen nicht versichert. Dass kann unter anderem an der fehlenden "Grünen Karte" (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) liegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist aber in Deutschland nicht erlaubt. Deshalb hat der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entschieden, dass Schäden von unversicherten ukrainischen Pkw von den Deutschen Versicherern getragen werden.

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen geschützt. Diese liegen für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Das Büro Grüne Karte übernimmt die Schadenregulierung

Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.

Quelle: GDV...

 

 

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