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- 02. Oktober 2024 - Produkt-Update
VHV bietet sehr günstige neue KFZ-Versicherungslösung für junge Fahrer bis 24 Jahre
Neu in Kfz-Privat: Nutzervereinbarung AUTO STARTER
Junge Fahrer absichern kann umständlich und teuer sein – nicht so mit AUTO STARTER. Hier können Personen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 24 Jahre sind, bis zu sechs private Pkw von Familien, Freunden und Bekannten zu einem Festbetrag nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.
Was ist AUTO STARTER?
Mit der neuen Nutzervereinbarung AUTO STARTER können junge Fahrer zu einem jährlichen Beitrag von 299 Euro mindestens zwei und maximal sechs Pkw aus dem Familien-, Freundes und Bekanntenkreis nutzen, die bei der VHV versichert sind. Dabei wird AUTO STARTER zu einem bestehenden Versicherungsvertrag (Hauptvertrag) bei der VHV abgeschlossen und kann für bis zu fünf weiteren Verträge (Nebenverträge) mitvereinbart werden. Der Beitragseinzug erfolgt über den jeweiligen Hauptvertrag – für die Nebenverträge entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Das sind die Voraussetzungen:
- Der Nutzer ist bei Vertragsbeginn nicht älter als 24 Jahre
- Es handelt sich bei dem Pkw des Hauptvertrages nicht um ein Saisonkennzeichen
- Pro Kfz-Vertrag können maximal drei AUTO STARTER-Nutzervereinbarungen abgeschlossen werden
- Alle Pkw sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt
- Die Verträge dürfen nicht die nochmals verbesserte Zweitwagenregelung oder Dienstwagenregelung als Sondereinstufung haben
Im Anschluss: Vorteil in der SF-Klasse
Möchte der junge Fahrer im Anschluss an AUTO STARTER seinen ersten eigenen Pkw versichern, profitiert er von einer Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3. Dafür muss die AUTO STARTER-Vereinbarung mindestens ein Jahr bestanden haben und es darf kein Schaden in dieser Zeit durch den jungen Fahrer verursacht worden sein.
Ein Praxisbeispiel:
Der bei der VHV versicherte privat genutzte PKW der Eltern wird für den 18-jährigen Sohn als Hauptvertrag für die AUTO STARTER-Versicherung verwendet. Die Eltern als Versicherungsnehmer zahlen die zusätzliche Jahresprämie von 299 EUR. Der auch bei der VHV versicherte privat genutzte PKW der Großeltern wird als Nebenvertrag gemeldet. Der Sohn kann also beide PKW´s, den der Eltern und der Großeltern fahren. Wenn für den Sohn die AUTO STARTER-Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat, erhält der Sohn für einen eigenen PKW dann von der VHV die Schadensfreiheitsklasse SF3 gutgeschrieben.
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