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Tipps für die Teilnahme an Martinsritten

Jedes Jahr werden in vielen Gemeinden Martinsumzüge geplant. Diese werden üblicherweise in Gruppen (in einigen Stadtteilen schließen sich Kindergärten/-tagesstätten und Grundschulen zusammen) über kleinere Seitenstraßen abseits der Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Zum Abschluss des Martinsumzuges wird häufig ein Martinsfeuer auf einem Schulhof oder einer sonstigen Freifläche (z.B. Sportplatz) entzündet. Folgende Informationen und Regeln sollten hierbei beachtet werden:


Fragen Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung an, ob die Veranstaltung erlaubnispflichtig ist und ob bestimmte Auflagen und Bedingungen einzuhalten sind, insbesondere wenn Pferde eingesetzt werden oder ein Martinsfeuer entzündet wird.


Prüfen Sie, ob eine Pferdehaftpflichtversicherung besteht und ob diese ausreichend Versicherungsschutz gewährt.
Beim maxpool-Deckungskonzept gilt gemäß den diesem Vertrag zugrunde liegenden "Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung der Tierhalter aus privater Tierhaltung" folgendes:

Wird das Tier privat genutzt, z.B. bei einem Martinsumzug o.ä., so besteht generell durch den obigen Vertrag Versicherungsschutz. Auch bei einer Teilnahme an reitsportlichen (Vereins-)Veranstaltungen bzw. Reitturnieren (Ausnahme sind hier Rennveranstaltungen), ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen dieses Vertrages mitversichert.
Viele Vereine organisieren mindestens einmal im Jahr ein Reit- und Fahrturnier, bei dem die Teilnehmer zu Sportzwecken am Spring- oder Dressurreiten sowie an Fahrturnieren teilnehmen. Dieses ist eine private Nutzung und daher mitversichert.

Veranstalter- und Vereinshaftpflicht

Eine weiterführende Verwendung der Tiere für Vereinszwecke fällt jedoch nicht unter den Versicherungsschutz. In diesen Fällen müsste dann die Veranstalterhaftpflicht bzw. die Vereinshaftpflicht der entsprechenden Gruppen und Vereine für die evtl. eintretenden Schäden haften. Sollte z.B. das Tier als Reittier zur Werbung für neue Mitglieder oder für ein Showprogramm im Rahmen eines Vereinsfestes genutzt werden, handelt es sich nicht mehr um eine private Nutzung, so dass der Veranstalter Vorsorge durch den Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht treffen muss.
Bei einem Martinsumzug wird das Tier jedoch privat für einen Schau-Umzug genutzt, so dass hierfür Versicherungsschutz geboten wird. Fragen Sie aber bei Ihrer Gemeinde nach, ob weitere Anforderungen, z.B. an den Reiter zu erfüllen sind.

Muss der Reiter mindestens 18 Jahre alt sein und über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Tier im Straßenverkehr verfügen?
Muss das Pferd für diesen Einsatz geeignet sein (verkehrsgewohnte, nicht autoscheue oder übernervöse Tiere)?
Sinnvoll kann der Besitz eines Deutschen Reitabzeichens (DRA) sein. Mit dem DRA wird der Nachweis erbracht, dass der Reiter sich in der Pferdekunde auskennt. DRA gibt es als Kleines Reitabzeichen IV, in Bronze, Silber und Gold  III, II bzw. I .

Eignung des Pferdes

Ebenso kann der Nachweis einer bestandenen Gelassenheitsprüfung Anhaltspunkt für die Geeignetheit eines Pferdes sein. Weiterhin sollte für das Pferd der Umgang mit Feuer nicht ungewohnt sein.
Der Veranstalter hat die Einhaltung von Anforderungen evtl. gegenüber der Erlaubnisbehörde schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich kann Ordnerpersonal um das Pferd herum gefordert werden, um zu verhindern, dass Kinder dem Pferd zu nahe kommen und durch diese z.B. durch Austreten des Pferdes verletzt werden.


Ausserdem sollte beachtet werden, dass zwischen Pferd und möglicherweise eingesetzter Kapelle ein gebührender Abstand bestehen sollte, um das Pferd nicht unnötig hohem Stress auszusetzen.

Pferdehaftpflicht: Jährlinge jetzt anmelden

Fohlen sind beitragsfrei über den Vertrag der Mutterstute mitversichert. Die Mitversicherung endet meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages oder nach einem Jahr. Dann muss der Jährling zur Versicherung angemeldet werden damit der Haftpflichtschutz weiterhin besteht.

Viele Versicherer bieten einen Tarif für Aufzuchtpferde an. Der Deckungsumfang entspricht meist den Leistungen des Standardtarifs. Dagegen ist das Reitrisiko nicht enthalten. Es obliegt also dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer den Beginn des Beritts zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen. Wer dies vergisst, läuft Gefahr, dass Ansprüche vom Reiter oder dessen Krankenkasse bei einem möglichen Reitunfall nicht versichert sind.

Die Tarife für Aufzuchtpferde sind günstig. Wer sich also sicher ist, die Meldung des Beritts an den Versicherer nicht zu vergessen, kann Beiträge sparen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gleich den Tarif für Reitpferde wählt. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei unerlaubtem Reiten  (siehe auch Gnadenbrotpferd-Tarif ).

Für unsere Kunden stellen wir alljährlich ein online-Formular zur Anmeldung von Jährlingen beim Haftpflichtversicherer zur Verfügung. Zum Formular...

Sind Fohlen automatisch haftpflichtversichert?

Alles zur Anmeldung neuer Fohlen beim Versicherer

Im Frühjahr kommen die Fohlen zur Welt. Schon bald springen sie auf der Koppel herum. Wie jedes Pferd kann auch ein Fohlen erhebliche Schäden verursachen, wenn es ausbricht. Aber keine Angst: Fohlen können günstig versichert werden. Sie werden ja nicht als Reittiere eingesetzt.

Je nach Anbieter sind Fohlen zwischen sechs Monate und einem Jahr über den Vertrag der Mutterstute beitragsfrei mitversichert. Eine Meldung an den Versicherer muss erst nach Ablauf der Frist erfolgen.

Steht das Fohlen nicht mehr bei der Mutterstute, muss es sofort zur Versicherung angemeldet werden. Viele Versicherer bieten Fohlentarife an. Alternativ gibt es Pferdetarife ohne Reitrisiko. Die sind ebenfalls günstiger.

Unser Angebot von Phönix Maxpool bietet auch für Fohlen den umfassenden Versicherungsschutz des Reitpferde-Tarifs. Nur das Reitrisiko wird ausgeschlossen. Bei einem Jahresvertrag ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall und einer pauschalen Deckungssumme von 30 Millionen Euro beträgt der Zahlbeitrag 44,00 EUR. Die Versicherungssteuer ist dabei schon enthalten. Wenn das Fohlen später in Beritt geht, wird das Reitrisiko einfach eingeschlossen.

Antrag THV PLUS Fohlen (Pferd ohne Reitrisiko)

Beitragsfreie Einschluß endet nach einem Jahr

Meist ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu einem Jahr alten Fohlen mitversichert, sofern sie sich bei dem Muttertier befinden und die Jungtierhaltung nicht gewerblich betrieben wird.
Ältere Jungtiere (Jährlinge) stellen eine Erweiterung des versicherten Risikos im Sinne der AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungs-Bedingungen) dar und sind gegen Zahlung des hierfür vorgesehenen Beitrags zur Versicherung anzumelden.

D.h. dass ein gekauftes Fohlen, dass nicht mehr bei der Mutterstute steht, als Aufzuchtpferd haftpflichtversichert werden muss. Dies gilt auch für Jährlinge, die bislang als Fohlen bei der Mutterstute standen und beitragsfrei für ein Jahr ab Geburt über den Vertrag der Mutterstute mitversichert waren.

Wir haben für unsere Kunden ein online-Formular vorbereitet, dass die Anmeldung von Jährlingen zur Versicherung als Aufzuchtpferde vereinfacht.

Wenn ein Welpe an Weihnachten ins Haus kommt

Jetzt ist wieder die Zeit, wo auch Hunde als Geschenk in die Familie kommen. Dann wird auch die Haftpflichtversicherung für den Hund zum Thema.

Hundehaftpflicht: Das Wichtigste in Kürze

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflicht ist daher sinnvoll.

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko – und sichert Sie bei Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro (tarifabhängig) ab.

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

Die Haftpflichtversicherung einiger Anbieter versichert alle Hunderassen. Die Hundehaftpflichtversicherung sichert auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter ab. Beispielsweise wenn Freunde mit Ihrem Hund Gassi gehen.

Schutz für Hundehalter

Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Hundehalter haften für alle Schäden die ihr Hund verursacht – auch, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden privaten Hundehalter aller Rassen daher eine unverzichtbare Versicherung.

Verletzt ein Hund eine Person oder verursacht einen Unfall, haftet der Besitzer und muss für alle Kosten aufkommen. Haben Sie keine Hundehaftpflicht müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen. Werden Personen verletzt gehen die Gebühren für Behandlungen und Schadensersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe. Eine Summe, die dann den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Eine Hundehaftpflicht schützt Sie davor und übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Ihnen als Hundebesitzer gefordert werden. Um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein, sollten Sie eine Hundehaftpflicht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen abschließen. Bei vielen Anbietern sind Sie sogar weitaus höher versichert.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Hundehalter in manchen Bundesländern zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem kein Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet ist. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist dennoch für jeden Halter empfehlenswert.

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:

Berlin

Hamburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde (z.B. große Hunde) oder Hunderassen Pflicht:

Baden-Württemberg

Brandenburg

Bremen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

In Bayern müssen theoretisch nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Allerdings können Behören für alle Hunde einen Haftpflicht-Nachweis verlangen.

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie sich nicht nur Angebote einholen, sondern auch gleich Versicherungsschutz beantragen. Beachten Sie, dass ihre bestehenden Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Auto, Gebäude) einen Rabatt bis zu 20% ergeben können.

 

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z.B. Hundehaftpflicht ab 37,45 EUR, Pferdehaftpflicht ab 40,28 EUR jährlich.