Gefiltert nach Kategorie Kunden-Information Filter zurücksetzen

Das Deckungskonzept von Phönix maxpool für Pferdehalter bietet bereits im Tarif THV PLUS alle praxisrelevanten Leistungen. So gilt u.a., dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter ohne namentliche Nennung mitversichert sind. Im Klartext heißt das für unsere Kunden, dass weder ein gelegentlicher Gast- bzw. Fremdreiter noch eine regelmäßige auf Dauer angelegte Reitbeteiligung im Versicherungsschein genannt sein muss. Die Mitversicherung gilt auch bei mehreren Fremdreitern und Reitbeteiligungen.

Diese Regelung beim Phönix maxpool Deckungskonzept ist praxisnah und kundenfreundlich. Bei Anbietern, die auf eine namentliche Nennung von Reitbeteiligungen bestehen, könnte eine Nichtmeldung im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz gefährden.

In unserer Rubrik "Praxiswissen" finden Sie weitere Tipps zu Reitbeteiligungen...

Die VHV-Versicherung schreibt dazu:

Seit 1. April: Cannabisgesetz in Kraft

Seit April 2024 ist nicht nur der Eigenanbau zum Eigenkonsum, sondern auch der generelle Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Mit der Legalisierung soll der in den letzten Jahren immer stärker zugenommene Erwerb vom Schwarzmarkt entkoppelt und somit der Gesundheitsschutz erhöht, die Aufklärung und Prävention gestärkt sowie die Drogenkriminalität eingedämmt werden. Geplante Evaluationen sehen vor, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Konsumverhalten von Minderjährigen und auf die organisierte Kriminalität zu prüfen.

Diese Regeln gelten im Straßenverkehr:

Ab einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum drohen beim Führen eines Kraftfahrzeugs Sanktionen. Interessanter Fakt: Die Toleranzgrenze ergibt sich aus der regelmäßigen Rechtsprechung, ist jedoch nicht gesetzlich reguliert. Dies soll nun bald geändert werden. Vorgeschlagen wurde dafür eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter, da ab diesem Wert nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kfz „nicht fernliegt“. Mit Blick auf mögliche Strafen zeigt sich bereits jetzt: Drogen- und Alkoholmissbrauch wird im Straßenverkehr sehr ernst genommen. So richtet sich die Höhe der Strafe unter anderem danach, wie oft das Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt wurde:

  • 1. Mal: rund 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von einem Monat
  • 2. Mal: rund 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten
  • 3. Mal rund 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, Fahrverbot von drei Monaten

Zudem kann eine Medizin-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens sind auch höhere Sanktionen sowie ein Strafverfahren möglich, das Freiheitsstrafen mit sich ziehen kann.

Was gilt in der Kfz-Versicherung?

Neben Geldbußen und Führerscheinentzug hat missbräuchlicher Drogenkonsum auch klare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Denn ist der Versicherungsnehmer aufgrund des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Diese Regelung bezieht sich gleichermaßen auf die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherung, den Schutzbrief sowie den Fahrerschutz. Wir empfehlen: Autofahrer sollten auf den Konsum von Cannabis vollständig verzichten. Denn die Überschreitung des derzeit niedrigem Toleranzwertes ist auch noch viele Tage nach dem letzten Konsum möglich – und Fahrsicherheit sowie Versicherungsschutz damit gefährdet. 

So finden Sie schnell Ihren VHV-Berater

Die VHV bietet ihren Kunden den Service der Vermittlersuche nach Postleitzahlen. So finden Interessierte schnell ihren Ansprechpartner in ihrer Nähe. MAV Versicherungsmakler taucht als Treffer unter der Postleitzahl 80809 auf. Unsere Kontaktdaten sind dort ebenfalls hinterlegt.

Zur Vermittlersuche der VHV

Für den schnellen Zugriff auf Informationen zu den VHV-Produkten bietet die VHV diverse Tarifrechner an. Wir haben beispielhaft den Tarifrechner für die Privathaftpflichtversicherung nachfolgend hinterlegt.

VHV Privathaftpflicht ab 3,85 EUR monatlich

Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zur Reform der KFZ-Haftpflicht nach einer EU-Richtlinie zu. Demnach brauchen Stapler oder Aufsitzrasenmäher sowie andere Arbeitsmaschinen ab 01.01.2025 eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h künftig eine Versicherungspflicht gilt – zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind. Für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen gab es bislang eine Ausnahme. Langsame Fahrzeuge waren bisher pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Quelle: AC...

Die stärksten Kostentreiber

Gestiegene Ersatzteilpreise

Ein entscheidender Treiber für die gestiegenen Schadenkosten ist der immer höhere finanzielle Aufwand für die Beschaffung von Ersatzteilen. Bereits seit vielen Jahren zeichnet sich ein Verteuerungstrend im Ersatzteilmarkt ab, der binnen des letzten Jahres eine besonders starke Entwicklung hinlegte: Kostete beispielsweise eine Hintertür im August 2022 noch durchschnittlich 753 Euro, lag der Preis nach nur einem Jahr mit 865 Euro um 13,4 Prozent höher – und diese Preissteigerung ist keinesfalls nur auf dieses eine Ersatzteil beschränkt.

Kostentreiber: teurere Fahrzeugreparaturen

Doch nicht nur teure Ersatzteile sorgen für gestiegene Schadenaufwände; ein weiterer bedeutender Faktor ist der Kostenanstieg in der Kfz-Reparatur. Hier zeigt der Blick auf die Entwicklung: Die Stundensätze von Kfz-Werkstätten haben sich im Jahr 2022 besonders stark erhöht. 5,5 Prozent höhere Preise für Arbeiten an der Mechanik, Elektrik oder Karosserie, 5,8 Prozent Kostensteigerung in der Fahrzeuglackierung.

Kostentreiber: höhere Mietwagenkosten

Neben den Haupteinflussfaktoren wirken viele weitere Preissteigerungen auf gestiegene Versicherungsbeiträge, die direkt mit den Versicherungsleistungen in Verbindungen stehen. Ein Beispiel: Die Kosten für Ersatz-Mietwagen. Aufgrund von Lieferengpässen im Ersatzteilmarkt erhöht sich die Standzeit vieler beschädigter Fahrzeuge – was unweigerlich zu höheren Mietwagenkosten führt. Auch eine insgesamt geringere Verfügbarkeit von Mietfahrzeugen feuert die Kostensteigerungen zusätzlich an.

Hier können Kunden sparen:

Mit dem kostenlosen Zusatzbaustein TELEMATIK können Kunden im ersten Versicherungsjahr garantiert 10 Prozent sparen, je nach Fahrweise sind Nachlässe von bis zu 30 Prozent möglich.

Jetzt Autoversicherung mit Telematik berechnen