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Ukrainische PKW sind möglicherweise auf Deutschen Straßen nicht versichert. Dass kann unter anderem an der fehlenden "Grünen Karte" (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) liegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist aber in Deutschland nicht erlaubt. Deshalb hat der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entschieden, dass Schäden von unversicherten ukrainischen Pkw von den Deutschen Versicherern getragen werden.

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen geschützt. Diese liegen für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Das Büro Grüne Karte übernimmt die Schadenregulierung

Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.

Quelle: GDV...

 

 

Pferdehaftpflicht: Jährlinge jetzt anmelden

Fohlen sind beitragsfrei über den Vertrag der Mutterstute mitversichert. Die Mitversicherung endet meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages oder nach einem Jahr. Dann muss der Jährling zur Versicherung angemeldet werden damit der Haftpflichtschutz weiterhin besteht.

Viele Versicherer bieten einen Tarif für Aufzuchtpferde an. Der Deckungsumfang entspricht meist den Leistungen des Standardtarifs. Dagegen ist das Reitrisiko nicht enthalten. Es obliegt also dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer den Beginn des Beritts zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen. Wer dies vergisst, läuft Gefahr, dass Ansprüche vom Reiter oder dessen Krankenkasse bei einem möglichen Reitunfall nicht versichert sind.

Die Tarife für Aufzuchtpferde sind günstig. Wer sich also sicher ist, die Meldung des Beritts an den Versicherer nicht zu vergessen, kann Beiträge sparen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gleich den Tarif für Reitpferde wählt. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei unerlaubtem Reiten  (siehe auch Gnadenbrotpferd-Tarif ).

Für unsere Kunden stellen wir alljährlich ein online-Formular zur Anmeldung von Jährlingen beim Haftpflichtversicherer zur Verfügung. Zum Formular...

mit der Suchmaschine Ecosia Bäume pflanzen

mit der Suchmaschine Ecosia Bäume pflanzen

Nicht neu aber immer einen Hinweis wert: die Suchmaschine Ecosia, ein Berliner Startup, das die weltweite Entwaldung bekämpft, indem es mindestens 80 Prozent seiner Werbeeinnahmen für die Aufforstung einsetzt. Die Ergebnisse seit 2009 können sich sehen lassen – über 100 Millionen gepflanzte Bäume und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO₂, die dank Ecosia aus der Luft entfernt werden konnten.

Zu Ecosia.org...

Versicherungsbestätigung erforderlich

Ab Anfang diesen Jahres gelten in Südtirol und Italien neue Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Snowboarder, Skifahrer und Rodler, die dort einen Skipass kaufen, müssen gleichzeitig eine gültige Privathaftpflicht nachweisen. Wer dies nicht kann, muss mit einem Bußgeld von 100,00 bis 150,00 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.

Besonders für Familien gilt: Ehegatten und Kinder müssen namentlich bestätigt sein. Daher bieten nun einige Versicherer einen Bestätigungsservice mit namentlicher Nennung der mitversicherten Personen an.

Quelle:

interrisk...

Neue Regelungen ab 1.Januar 2022 für Hofhunde

Die Tierschutz-Hundeverordnung wird zum Jahresanfang geändert. Damit will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Neuerungen ab dem 1. Januar 2022:

Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten aber einige Regeln, die im Bundesgesetzblatt* zu finden sind.

Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Auch für den Schutz der Hunde vor Witterungseinflüssen muss gesorgt werden.

Neuerdings ist es künftig verboten, bei der Ausbildung** von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Zu den Qualzuchtmerkmalen zählen zum Beispiel besonders kurze Nasen, Glubschaugen oder Hautfalten.

Links:

* www.bgbl.de - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

** www.tagesspiegel.de - Berliner Polizei setzt Schutzhunde nicht mehr ein - Brandenburg schon

Quelle: www.landundforst.de