• Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe – was in der PHV mittlerweile Standard ist, macht auch in der THV Sinn. Schließlich können Tiere erhebliche Schäden anrichten und nicht jeder Tierhalter ist versichert oder verfügt über die notwendigen Barreserven bei größeren Schäden.
  • Verzicht auf die namentliche Nennung der Reiter bei Fremdreitern und Reitbeteiligungen – allein aus praktischen Erwägungen heraus ist dies notwendig, wer will schon jedes Mal seiner Versicherung eine Meldung machen, wenn mal ein Bekannter das Pferd reitet.
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind mitversichert – auch das ist in der PHV eine Selbstverständlichkeit und wer kann schon ausschließen, dass der eigene Hund mal die Lebensgefährten/in beißt.

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