Reitbeteiligungen sind weit verbreitet, um einerseits die Kosten der Pferdehaltung zu senken und andererseits um Reitpferde möglichst oft in Bewegung zu halten.

Reitbeteiligungen sind regelmäßige Fremdreiter, die sich an den Unterhaltskosten des Pferdes beteiligen. Die Beteiligung kann durch Zahlung einer monatlichen Festpauschale an den Halter erfolgen, z.B. aber auch durch Übernahme der Futterkosten oder nicht selten durch Einzelabrechnung nach Reitstunden.
Kennzeichen einer Reitbeteiligung ist immer das regelmäßige Reiten eines Pferdes gegen Entgelt oder Sachleistung.  

Die Absicherung der Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligung gegenüber dem Halter im Rahmen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich, gerade in Bezug auf die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Pferdehalter mit Reitbeteiligungen sollten sich daher genau bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie Reitbeteiligungen im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen abgesichert sind.

Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.

0 Kommentare