Das Deckungskonzept von Phönix maxpool für Pferdehalter bietet bereits im Tarif THV PLUS alle praxisrelevanten Leistungen. So gilt u.a., dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter ohne namentliche Nennung mitversichert sind. Im Klartext heißt das für unsere Kunden, dass weder ein gelegentlicher Gast- bzw. Fremdreiter noch eine regelmäßige auf Dauer angelegte Reitbeteiligung im Versicherungsschein genannt sein muss. Die Mitversicherung gilt auch bei mehreren Fremdreitern und Reitbeteiligungen.

Diese Regelung beim Phönix maxpool Deckungskonzept ist praxisnah und kundenfreundlich. Bei Anbietern, die auf eine namentliche Nennung von Reitbeteiligungen bestehen, könnte eine Nichtmeldung im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz gefährden.

In unserer Rubrik "Praxiswissen" finden Sie weitere Tipps zu Reitbeteiligungen...

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