HUK Coburg PH Basis, PH Classic und PH Classc Plus

Die Rundumschutz-Redaktion hat im Januar 2022 selbst über den Tarif PH Classic PLUS der Huk-Coburg eine Bewertung abgegeben - zum Test-Bericht.

Nun wollen wir auch die beiden anderen verfügaberen Tariflinien näher betrachten. Wir haben die Familiendeckung gewählt.

Bei der Tariflinie PH Basis beträgt die Versicherungssumme 10 Mio. EUR und der Jahresbeitrag beläuft sich auf 52,00 Euro. Jeweils 50 Mio. Euro (15) Versicherungssumme bieten die Tariflinien PH Classic und PH Classic PLUS. Der Kunde müsste 62 Euro jährlich für den Classic-Tarif bezahlen, 70 Euro für den Tarif PH Classic PLUS. Die Jahresbeiträge haben wir zu dieser Zeit von den Anbieterseiten entnommen.

Auf der Webseite der HUK-Coburg wurden die Beiträge von uns nochmals berechnet und wir stellten fest, dass das Geburtsdatum bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielt: je jünger der Antragsteller ist, umso höher wird der Beitrag. Auch die Postleitzahl, also der Wohnort des Versicherungsnehmers scheint in die Beitragsberechnung einzufließen.

Die Tariflinie PH Basis erhielt das Qualitätsurteil befriedigend (2,7), wobei der Grundschutz und die Versicherungsssumme mit gut und die Deckungserweiterungen mit mangelhaft bewertet wurden. Die  PH Classic von der HUK Coburg schnitt mit sehr gut (1,3) ab, beim Grundschutz mit ++ (sehr gut) und bei den Deckungserweiterungen mit + (gut).

Wie bereits in unserer Bewertung der PH Classic Plus erwähnt, ist die Mietsachschadendeckung der HUK-Coburg im Vergleich zu anderen Anbietern nicht zu empfehlen. In den verfügbaren Versicherungsbedingungen der HUK Coburg PH vom 01.09.2020 steht unter 1.5.21:

"Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden
a. Versichert sind Schäden an folgenden Objekten, die Sie zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben:
– an Wohnräumen. Dazu gehören auch Terrassen und Balkone, die an die Wohnung unmittelbar angrenzen;
– an sonstigen Räumen in Gebäuden. Beispiele: Keller, Waschküche.
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung beruhen;
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld). Mitversichert sind solche Schäden aber in: Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
– Schäden infolge Schimmelbildung. Das gilt auch, wenn die Schimmelbildung selbst der Schaden ist.
c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an unbeweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz.
Das Gleiche gilt für unbewegliche geliehene Sachen. Sehen Sie dazu A 3.1.9."

D.h. nichts anderes, dass wenn ich ein möbliertes Appartement miete, weder Schäden an der Küche noch an den Möbeln versichert sind. Und sollte sich Schimmel an den Wänden bilden, muss ich selbst für einen evtuellen Anspruch des Vermieters aufkommen.

Weiter kann man unter Ziffer 1.6.2 lesen:

"1.6.2 Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt sind
a. Versichert sind Schäden an beweglichen Sachen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt haben.
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung beruhen;
– Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar von gemieteten oder geliehenen Räumen, auch an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld). Mitversichert sind solche Schäden aber in:
Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen, sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen;
– Schäden an Wertsachen. Als Wertsachen gelten: Bargeld, Urkunden (einschließlich Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände. Außerdem gehören alle Sachen aus Gold und Silber zu Wertsachen; ...

c. Sie müssen bei jedem Schadenereignis von der Schadensersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haben Sie keinen Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung gilt aber nicht bei Schäden an:
– elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen wurden;
– Sachen in gemieteten oder geliehenen Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
d. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an beweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz.
Das Gleiche gilt für bewegliche geleaste, geliehene oder verwahrte Sachen. Sehen Sie dazu A 3.1.9."

Wie bei Schäden an gemieteten Wohnräumen, werden Schäden an gemieteten beweglichen Sachen kaum versichert und hier greift zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall. Sehen wir uns zuletzt noch die Ziffer A 3.1.9, auf die in beiden Fällen verwiesen wird an. Dabei steht das A für Ausschluss:

"3.1.9 Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten, gepachteten oder verwahrten Sachen
a. Außer in den unter A 1.5.21 und A 1.6.2 beschriebenen Fällen sind Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen nicht versichert.
Das Gleiche gilt für Schäden an Sachen, die Sie geliehen, geleast, gepachtet oder verwahrt haben. Auch Vermögensschäden, die sich aus dem Sachschaden ergeben (bspw. Nutzungsausfall), sind dabei nicht versichert.
b. Bei Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar von gemieteten Wohnräumen gilt: Der Ausschluss nach a. ist auch auf mitversicherte Personen anzuwenden, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben."

Fazit: Da sehr viele, gerade auch junge Leute, noch kein Wohneigentum besitzen, also meist Mieter sind, müssten die Schäden an gemieteten Wohnräumen oder gemieteten bzw. geliehenen Sachen (vom Nachbar, vom Freund von der Oma, etc.) abgedeckt sein. Das sind sie bei allen Tariflinien der HUK Coburg aber nur in einem äüßert begrenzten Rahmen.

Verfügbar als Quelle: Versicherungsbedingungen für die HUK-Privat-Haftpflichtversicherung (Stand: 01.09.2020)

 

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