Die neue Gebührenordnung für Tierärzte gilt seit dem 21.11.2022. Um ca. 20% wurden die Gebühren für tierärztliche Leistungen angehoben. Sind damit auch die Beiträge für den Versicherungsschutz gestiegen? Vorerst nicht, lautet die Auskunft der Anbieter.

Ob es für Hunde-, Katzen- oder Pferdehalter auch in Zukunft keine Beitragserhöhungen gibt, bleibt im Focus der rundumschutz-Redaktion. Auch ein switch von der reinen OP-Versicherung zur Krankenvollversicherung sollte in Ruhe von Tierhaltern überlegt sein.

Wer mehr dazu erfahren will, dem sei der Artikel von AssCompact empfohlen:

Höhere Tierarztkosten: was heißt das für die Tierkrankenversicherung?

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