Die neue max-THV feiert Premiere

Am 17.01.2023 war es soweit: das Tarif-Update der max-THV von der Phönix Maxpool Schutzgemeinschaft ging an den Start. Dabei wurden die Deckungssummen deutlich erhöht. Im Tarif THV PLUS wurde die Deckungssumme von bislang 5 oder 10 Millionen EUR auf nun 20 Millionen Euro angehoben, im Premium-Tarif von 10 oder 20 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro.

Die neuen Plus-Tarife machen es möglich, Hunde bereits ab 39 Euro und Pferde ab 64 Euro bedarfsgerecht abzusichern. Dass die Premium-Tarife den Versicherten dank des Garantiepakets schon für 10 Euro mehr im Jahr einen lückenlosen Schutz bieten, ist ein gutes Argument, sich in jedem Fall für die Premium-Variante zu entscheiden. Neu ist zudem auch die innovative Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, die nach 5 schadenfreien Vertragsjahren dauerhaft wegfällt. Pferdehalter finden auf der Produktseite den PREMIUM-Tarif(Pferd)...

maxTHV Vergleich

 

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte gilt seit dem 21.11.2022. Um ca. 20% wurden die Gebühren für tierärztliche Leistungen angehoben. Sind damit auch die Beiträge für den Versicherungsschutz gestiegen? Vorerst nicht, lautet die Auskunft der Anbieter.

Ob es für Hunde-, Katzen- oder Pferdehalter auch in Zukunft keine Beitragserhöhungen gibt, bleibt im Focus der rundumschutz-Redaktion. Auch ein switch von der reinen OP-Versicherung zur Krankenvollversicherung sollte in Ruhe von Tierhaltern überlegt sein.

Wer mehr dazu erfahren will, dem sei der Artikel von AssCompact empfohlen:

Höhere Tierarztkosten: was heißt das für die Tierkrankenversicherung?

Ab dem 01.09.2022 hat die InterRisk den neuen Hausrattarif auf den Markt gebracht. Viele attraktive Leistungeserweiterungen und Neuerungen sind enthalten, u.a.:

Der Diebstahl von Fahrrädern einschließlich Pedelecs sowie Fahrradanhängern inklusive Zubehör bis 10.000 sind nun versichert. Auch gelten Räume eines beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (Pendlerwohnung) neuerdings als mitversichert. Zusätzlich wird der Diebstahl von unmittelbar am Körper getragenen Hand-, Schulter-, und ähnlichen Taschen sowie Geldbörsen oder Brieftaschen einschließlich deren Inhalt bis 1.000 Euro versichert.

Das neue Hausrat-Leistungsprofil mit allen Verbesserungen finden Sie unter www.interrisk.de/hh .

 

Die VHV Versicherung verbessert ihr Angebot im Bereich KFZ-Versicherung. Der Zusatz-Baustein TELEMATIK ist neuerdings ganz einfach zuwählbar, ohne Zusatzkosten. Wir erklären kurz, wie der Kunde bis zu 30% an Versicherungsprämie sparen kann.

Die VHV-Kunden laden sich die VHV-Telematik-App auf ihr Smartphone, koppeln die App an die Telematik-Box und so "erfahren" sie sich ihren individuellen Nachlass. Die VHV-Telematik-Box kommt per Post direkt zum VHV-Kunden nach Hause und lässt sich in wenigen Schritten einrichten. Sobald die Funkverbindung zwischen der App und der Box hergestellt ist, sind nur noch die Klebestreifen von der Box abzuziehen und die Box im Fahrzeug zu befestigen. Schon kann die Fahrt losgehen.

In den ersten 25 Stunden werden die Fahrdaten dazu verwendet, um das indivduelle Fahrverhalten des VHV-Kunden kennenzulernen. Nach Abschluss der "Kennenlern-Phase" steht der erste Telematik-Nachlass fest. Dabei sind bis zu dreißig Prozent möglich. So erhält der VHV-Kunde - entsprechend seiner Fahrweise - Prämien von der VHV zurück.

Übrigens: mit dem Telematik-Tarif fährt der VHV-Kunde immer um 10 Prozent günstiger als im Standard-Tarif.

Zum online-Rechner: VHV Autoversicherung

 

 

HUK Coburg PH Basis, PH Classic und PH Classc Plus

Die Rundumschutz-Redaktion hat im Januar 2022 selbst über den Tarif PH Classic PLUS der Huk-Coburg eine Bewertung abgegeben - zum Test-Bericht.

Nun wollen wir auch die beiden anderen verfügaberen Tariflinien näher betrachten. Wir haben die Familiendeckung gewählt.

Bei der Tariflinie PH Basis beträgt die Versicherungssumme 10 Mio. EUR und der Jahresbeitrag beläuft sich auf 52,00 Euro. Jeweils 50 Mio. Euro (15) Versicherungssumme bieten die Tariflinien PH Classic und PH Classic PLUS. Der Kunde müsste 62 Euro jährlich für den Classic-Tarif bezahlen, 70 Euro für den Tarif PH Classic PLUS. Die Jahresbeiträge haben wir zu dieser Zeit von den Anbieterseiten entnommen.

Auf der Webseite der HUK-Coburg wurden die Beiträge von uns nochmals berechnet und wir stellten fest, dass das Geburtsdatum bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielt: je jünger der Antragsteller ist, umso höher wird der Beitrag. Auch die Postleitzahl, also der Wohnort des Versicherungsnehmers scheint in die Beitragsberechnung einzufließen.

Die Tariflinie PH Basis erhielt das Qualitätsurteil befriedigend (2,7), wobei der Grundschutz und die Versicherungsssumme mit gut und die Deckungserweiterungen mit mangelhaft bewertet wurden. Die  PH Classic von der HUK Coburg schnitt mit sehr gut (1,3) ab, beim Grundschutz mit ++ (sehr gut) und bei den Deckungserweiterungen mit + (gut).

Wie bereits in unserer Bewertung der PH Classic Plus erwähnt, ist die Mietsachschadendeckung der HUK-Coburg im Vergleich zu anderen Anbietern nicht zu empfehlen. In den verfügbaren Versicherungsbedingungen der HUK Coburg PH vom 01.09.2020 steht unter 1.5.21:

"Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden
a. Versichert sind Schäden an folgenden Objekten, die Sie zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben:
– an Wohnräumen. Dazu gehören auch Terrassen und Balkone, die an die Wohnung unmittelbar angrenzen;
– an sonstigen Räumen in Gebäuden. Beispiele: Keller, Waschküche.
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung beruhen;
– Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld). Mitversichert sind solche Schäden aber in: Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
– Schäden infolge Schimmelbildung. Das gilt auch, wenn die Schimmelbildung selbst der Schaden ist.
c. Über den in a. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an unbeweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz.
Das Gleiche gilt für unbewegliche geliehene Sachen. Sehen Sie dazu A 3.1.9."

D.h. nichts anderes, dass wenn ich ein möbliertes Appartement miete, weder Schäden an der Küche noch an den Möbeln versichert sind. Und sollte sich Schimmel an den Wänden bilden, muss ich selbst für einen evtuellen Anspruch des Vermieters aufkommen.

Weiter kann man unter Ziffer 1.6.2 lesen:

"1.6.2 Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt sind
a. Versichert sind Schäden an beweglichen Sachen, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt haben.
b. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für:
– Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung beruhen;
– Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar von gemieteten oder geliehenen Räumen, auch an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld). Mitversichert sind solche Schäden aber in:
Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen, sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen;
– Schäden an Wertsachen. Als Wertsachen gelten: Bargeld, Urkunden (einschließlich Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände. Außerdem gehören alle Sachen aus Gold und Silber zu Wertsachen; ...

c. Sie müssen bei jedem Schadenereignis von der Schadensersatzleistung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € tragen. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haben Sie keinen Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung gilt aber nicht bei Schäden an:
– elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen wurden;
– Sachen in gemieteten oder geliehenen Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
d. Über den in a. bis c. beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schäden an beweglichen gemieteten Sachen keinen Versicherungsschutz.
Das Gleiche gilt für bewegliche geleaste, geliehene oder verwahrte Sachen. Sehen Sie dazu A 3.1.9."

Wie bei Schäden an gemieteten Wohnräumen, werden Schäden an gemieteten beweglichen Sachen kaum versichert und hier greift zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall. Sehen wir uns zuletzt noch die Ziffer A 3.1.9, auf die in beiden Fällen verwiesen wird an. Dabei steht das A für Ausschluss:

"3.1.9 Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten, gepachteten oder verwahrten Sachen
a. Außer in den unter A 1.5.21 und A 1.6.2 beschriebenen Fällen sind Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen nicht versichert.
Das Gleiche gilt für Schäden an Sachen, die Sie geliehen, geleast, gepachtet oder verwahrt haben. Auch Vermögensschäden, die sich aus dem Sachschaden ergeben (bspw. Nutzungsausfall), sind dabei nicht versichert.
b. Bei Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar von gemieteten Wohnräumen gilt: Der Ausschluss nach a. ist auch auf mitversicherte Personen anzuwenden, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben."

Fazit: Da sehr viele, gerade auch junge Leute, noch kein Wohneigentum besitzen, also meist Mieter sind, müssten die Schäden an gemieteten Wohnräumen oder gemieteten bzw. geliehenen Sachen (vom Nachbar, vom Freund von der Oma, etc.) abgedeckt sein. Das sind sie bei allen Tariflinien der HUK Coburg aber nur in einem äüßert begrenzten Rahmen.

Verfügbar als Quelle: Versicherungsbedingungen für die HUK-Privat-Haftpflichtversicherung (Stand: 01.09.2020)