Das Fachmagazin AssCompact hat in der aktuellen Studie „AssCompact Award – Maklerservice 2025“ die Versicherer mit dem besten Maklerservice im Bereich Schaden-/Unfallversicherer ausgezeichnet. Unter anderen schneiden die Haftpflicktkasse und die VHV sehr gut ab. Ein guter Service ist nicht nur für Makler, sondern auch für deren Kunden ein wichtiger Faktor. 

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Überblick: Was ist VHV AUTO STARTER 2.0?

  • Maximale Flexibilität: Mit AUTO STARTER 2.0 können Fahranfänger alle bei der VHV privat versicherten Pkw nutzen (s. Voraussetzungen unten).
  • Eigener Vertrag: Fahranfänger schließen einen eigenen Vertrag mit der VHV ab, somit muss keine Nutzerkreiserweiterung erfolgen.
  • Gleicher Schutz wie bestehender Kfz-Vertrag: Versicherungsnehmer profitieren von den gleichen Leistungen des bestehenden Kfz-Vertrags des Pkw. 
  • Attraktive Sondereinstufung: Versicherungsnehmer erwerben eine Anwartschaft auf eine Sondereinstufung bis zur SF 8.
  • Bereits ab 299 Euro pro Jahr: Vier Preisklassen sorgen für maximale Transparenz und Preisstabilität .

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Nutzer ist bei Vertragsbeginn mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 25 Jahre.
  • Die genutzten Pkw 
    • sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt und
    • die Nutzerkreise sind nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt (nochmals verbesserte Zweitwagenregelung oder Dienstwagenregelung) und
    • haben einen Zeitwert unter 100.000 Euro und
    • haben eine Leistung gemäß Fahrzeugpapieren die nicht höher als 350 KW ist.
  • Aus statistischen Zwecken muss ein Hauptfahrzeug (Vertrag) angegeben werden, das vom Versicherungsnehmer primär genutzt wird. 

Beiträge: attraktiv, einfach und transparent

Gut zu wissen: Erreicht der Versicherungsnehmer das Alter von 22 Jahren, wird sein Beitrag entsprechend reduziert. Zudem laufen bestehende Verträge auch über das 26. Lebensjahr hinaus weiter. 

 Begleitetes Fahren mit 17 - neinBegleitetes Fahren mit 17 - ja 
18-21 Jahre429 Euro359 Euro
22-25 Jahre359 Euro299 Euro

Angebot einholen

Für ein Angebot schreiben Sie uns bitte ein kurze Mail an info(at)rundumschutz.de mit dem Betreff "Autostarter 2.0" oder per Whatsapp an 01703803301 mit einem Foto der letzten KFZ-Beitragsrechnung.

Tipps für die Teilnahme an Martinsritten

Jedes Jahr werden in vielen Gemeinden Martinsumzüge geplant. Diese werden üblicherweise in Gruppen (in einigen Stadtteilen schließen sich Kindergärten/-tagesstätten und Grundschulen zusammen) über kleinere Seitenstraßen abseits der Hauptverkehrsstraßen durchgeführt. Zum Abschluss des Martinsumzuges wird häufig ein Martinsfeuer auf einem Schulhof oder einer sonstigen Freifläche (z.B. Sportplatz) entzündet. Folgende Informationen und Regeln sollten hierbei beachtet werden:


Fragen Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung an, ob die Veranstaltung erlaubnispflichtig ist und ob bestimmte Auflagen und Bedingungen einzuhalten sind, insbesondere wenn Pferde eingesetzt werden oder ein Martinsfeuer entzündet wird.


Prüfen Sie, ob eine Pferdehaftpflichtversicherung besteht und ob diese ausreichend Versicherungsschutz gewährt.
Beim maxpool-Deckungskonzept gilt gemäß den diesem Vertrag zugrunde liegenden "Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen für die Haftpflichtversicherung der Tierhalter aus privater Tierhaltung" folgendes:

Wird das Tier privat genutzt, z.B. bei einem Martinsumzug o.ä., so besteht generell durch den obigen Vertrag Versicherungsschutz. Auch bei einer Teilnahme an reitsportlichen (Vereins-)Veranstaltungen bzw. Reitturnieren (Ausnahme sind hier Rennveranstaltungen), ist die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen dieses Vertrages mitversichert.
Viele Vereine organisieren mindestens einmal im Jahr ein Reit- und Fahrturnier, bei dem die Teilnehmer zu Sportzwecken am Spring- oder Dressurreiten sowie an Fahrturnieren teilnehmen. Dieses ist eine private Nutzung und daher mitversichert.

Veranstalter- und Vereinshaftpflicht

Eine weiterführende Verwendung der Tiere für Vereinszwecke fällt jedoch nicht unter den Versicherungsschutz. In diesen Fällen müsste dann die Veranstalterhaftpflicht bzw. die Vereinshaftpflicht der entsprechenden Gruppen und Vereine für die evtl. eintretenden Schäden haften. Sollte z.B. das Tier als Reittier zur Werbung für neue Mitglieder oder für ein Showprogramm im Rahmen eines Vereinsfestes genutzt werden, handelt es sich nicht mehr um eine private Nutzung, so dass der Veranstalter Vorsorge durch den Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht treffen muss.
Bei einem Martinsumzug wird das Tier jedoch privat für einen Schau-Umzug genutzt, so dass hierfür Versicherungsschutz geboten wird. Fragen Sie aber bei Ihrer Gemeinde nach, ob weitere Anforderungen, z.B. an den Reiter zu erfüllen sind.

Muss der Reiter mindestens 18 Jahre alt sein und über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Tier im Straßenverkehr verfügen?
Muss das Pferd für diesen Einsatz geeignet sein (verkehrsgewohnte, nicht autoscheue oder übernervöse Tiere)?
Sinnvoll kann der Besitz eines Deutschen Reitabzeichens (DRA) sein. Mit dem DRA wird der Nachweis erbracht, dass der Reiter sich in der Pferdekunde auskennt. DRA gibt es als Kleines Reitabzeichen IV, in Bronze, Silber und Gold  III, II bzw. I .

Eignung des Pferdes

Ebenso kann der Nachweis einer bestandenen Gelassenheitsprüfung Anhaltspunkt für die Geeignetheit eines Pferdes sein. Weiterhin sollte für das Pferd der Umgang mit Feuer nicht ungewohnt sein.
Der Veranstalter hat die Einhaltung von Anforderungen evtl. gegenüber der Erlaubnisbehörde schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich kann Ordnerpersonal um das Pferd herum gefordert werden, um zu verhindern, dass Kinder dem Pferd zu nahe kommen und durch diese z.B. durch Austreten des Pferdes verletzt werden.


Ausserdem sollte beachtet werden, dass zwischen Pferd und möglicherweise eingesetzter Kapelle ein gebührender Abstand bestehen sollte, um das Pferd nicht unnötig hohem Stress auszusetzen.

VHV bietet sehr günstige neue KFZ-Versicherungslösung für junge Fahrer bis 24 Jahre

Neu in Kfz-Privat: Nutzervereinbarung AUTO STARTER

Junge Fahrer absichern kann umständlich und teuer sein – nicht so mit AUTO STARTER. Hier können Personen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 24 Jahre sind, bis zu sechs private Pkw von Familien, Freunden und Bekannten zu einem Festbetrag nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Was ist AUTO STARTER?

Mit der neuen Nutzervereinbarung AUTO STARTER können junge Fahrer zu einem jährlichen Beitrag von 299 Euro mindestens zwei und maximal sechs Pkw aus dem Familien-, Freundes und Bekanntenkreis nutzen, die bei der VHV versichert sind. Dabei wird AUTO STARTER zu einem bestehenden Versicherungsvertrag (Hauptvertrag) bei der VHV abgeschlossen und kann für bis zu fünf weiteren Verträge (Nebenverträge) mitvereinbart werden. Der Beitragseinzug erfolgt über den jeweiligen Hauptvertrag – für die Nebenverträge entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Der Nutzer ist bei Vertragsbeginn nicht älter als 24 Jahre
  • Es handelt sich bei dem Pkw des Hauptvertrages nicht um ein Saisonkennzeichen
  • Pro Kfz-Vertrag können maximal drei AUTO STARTER-Nutzervereinbarungen abgeschlossen werden
  • Alle Pkw sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt
  • Die Verträge dürfen nicht die nochmals verbesserte Zweitwagenregelung oder Dienstwagenregelung als Sondereinstufung haben

Im Anschluss: Vorteil in der SF-Klasse

Möchte der junge Fahrer im Anschluss an AUTO STARTER seinen ersten eigenen Pkw versichern, profitiert er von einer Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3. Dafür muss die AUTO STARTER-Vereinbarung mindestens ein Jahr bestanden haben und es darf kein Schaden in dieser Zeit durch den jungen Fahrer verursacht worden sein.

Ein Praxisbeispiel:

Der bei der VHV versicherte privat genutzte PKW der Eltern wird für den 18-jährigen Sohn als Hauptvertrag für die AUTO STARTER-Versicherung verwendet. Die Eltern als Versicherungsnehmer zahlen die zusätzliche Jahresprämie von 299 EUR. Der auch bei der VHV versicherte privat genutzte PKW der Großeltern wird als Nebenvertrag gemeldet. Der Sohn kann also beide PKW´s, den der Eltern und der Großeltern fahren. Wenn für den Sohn die AUTO STARTER-Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat, erhält der Sohn für einen eigenen PKW dann von der VHV die Schadensfreiheitsklasse SF3 gutgeschrieben.

 

Besondere Bedingungen AUTO STARTER (BB AUTO STARTER)

Autoversicherung berechnen: Kfz-Versicherungsrechner

Pferdehaftpflicht: Jährlinge jetzt anmelden

Fohlen sind beitragsfrei über den Vertrag der Mutterstute mitversichert. Die Mitversicherung endet meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages oder nach einem Jahr. Dann muss der Jährling zur Versicherung angemeldet werden damit der Haftpflichtschutz weiterhin besteht.

Viele Versicherer bieten einen Tarif für Aufzuchtpferde an. Der Deckungsumfang entspricht meist den Leistungen des Standardtarifs. Dagegen ist das Reitrisiko nicht enthalten. Es obliegt also dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer den Beginn des Beritts zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen. Wer dies vergisst, läuft Gefahr, dass Ansprüche vom Reiter oder dessen Krankenkasse bei einem möglichen Reitunfall nicht versichert sind.

Die Tarife für Aufzuchtpferde sind günstig. Wer sich also sicher ist, die Meldung des Beritts an den Versicherer nicht zu vergessen, kann Beiträge sparen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gleich den Tarif für Reitpferde wählt. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei unerlaubtem Reiten  (siehe auch Gnadenbrotpferd-Tarif ).

Für unsere Kunden stellen wir alljährlich ein online-Formular zur Anmeldung von Jährlingen beim Haftpflichtversicherer zur Verfügung. Zum Formular...