Sind Fohlen automatisch haftpflichtversichert?

Alles zur Anmeldung neuer Fohlen beim Versicherer

Im Frühjahr kommen die Fohlen zur Welt. Schon bald springen sie auf der Koppel herum. Wie jedes Pferd kann auch ein Fohlen erhebliche Schäden verursachen, wenn es ausbricht. Aber keine Angst: Fohlen können günstig versichert werden. Sie werden ja nicht als Reittiere eingesetzt.

Je nach Anbieter sind Fohlen zwischen sechs Monate und einem Jahr über den Vertrag der Mutterstute beitragsfrei mitversichert. Eine Meldung an den Versicherer muss erst nach Ablauf der Frist erfolgen.

Steht das Fohlen nicht mehr bei der Mutterstute, muss es sofort zur Versicherung angemeldet werden. Viele Versicherer bieten Fohlentarife an. Alternativ gibt es Pferdetarife ohne Reitrisiko. Die sind ebenfalls günstiger.

Unser Angebot von Phönix Maxpool bietet auch für Fohlen den umfassenden Versicherungsschutz des Reitpferde-Tarifs. Nur das Reitrisiko wird ausgeschlossen. Bei einem Jahresvertrag ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall und einer pauschalen Deckungssumme von 30 Millionen Euro beträgt der Zahlbeitrag 44,00 EUR. Die Versicherungssteuer ist dabei schon enthalten. Wenn das Fohlen später in Beritt geht, wird das Reitrisiko einfach eingeschlossen.

Antrag THV PLUS Fohlen (Pferd ohne Reitrisiko)

VHV-Baustein Fahrraddiebstahl:

Leistungen gelten jetzt auch für Bestandskunden

Mit der neuen VHV Hausratversicherung wurde auch der optionale Baustein Fahrraddiebstahl modernisiert. Die gute Nachricht für Bestandskunden: Haben sie den Baustein in der Vergangenheit abgeschlossen, profitieren sie jetzt automatisch von besseren Entschädigungsleistungen.

Ganz automatisch: höhere Entschädigungsleistung

VHV Hausratversicherung

Mit dem modernisierten Baustein Fahrraddiebstahl der VHV Hausratversicherung gilt für jedes Fahrrad eine Entschädigungsgrenze von 15.000 EUR – ein echtes Leistungs-Plus im Vergleich zum bisherigen Baustein. Eben deshalb gelten die neuen Leistungen jetzt auch für den Bestand: Jeder Versicherungsnehmer, der zu seinem Hausratvertrag auf Basis des Tarifes KLASSIK-GARANT (VHB 2008/2009/2011/2014/2018) einen Baustein Fahrraddiebstahl abgeschlossen hat, profitiert ganz automatisch von den neuen Entschädigungsgrenzen des aktuellen Tarifs VHB 2024.

Zur VHV-Hausratversicherung

So finden Sie schnell Ihren VHV-Berater

Die VHV bietet ihren Kunden den Service der Vermittlersuche nach Postleitzahlen. So finden Interessierte schnell ihren Ansprechpartner in ihrer Nähe. MAV Versicherungsmakler taucht als Treffer unter der Postleitzahl 80809 auf. Unsere Kontaktdaten sind dort ebenfalls hinterlegt.

Zur Vermittlersuche der VHV

Für den schnellen Zugriff auf Informationen zu den VHV-Produkten bietet die VHV diverse Tarifrechner an. Wir haben beispielhaft den Tarifrechner für die Privathaftpflichtversicherung nachfolgend hinterlegt.

VHV Privathaftpflicht ab 3,85 EUR monatlich

Wenn ein Welpe an Weihnachten ins Haus kommt

Jetzt ist wieder die Zeit, wo auch Hunde als Geschenk in die Familie kommen. Dann wird auch die Haftpflichtversicherung für den Hund zum Thema.

Hundehaftpflicht: Das Wichtigste in Kürze

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflicht ist daher sinnvoll.

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko – und sichert Sie bei Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro (tarifabhängig) ab.

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

Die Haftpflichtversicherung einiger Anbieter versichert alle Hunderassen. Die Hundehaftpflichtversicherung sichert auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter ab. Beispielsweise wenn Freunde mit Ihrem Hund Gassi gehen.

Schutz für Hundehalter

Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Hundehalter haften für alle Schäden die ihr Hund verursacht – auch, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden privaten Hundehalter aller Rassen daher eine unverzichtbare Versicherung.

Verletzt ein Hund eine Person oder verursacht einen Unfall, haftet der Besitzer und muss für alle Kosten aufkommen. Haben Sie keine Hundehaftpflicht müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen. Werden Personen verletzt gehen die Gebühren für Behandlungen und Schadensersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe. Eine Summe, die dann den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Eine Hundehaftpflicht schützt Sie davor und übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Ihnen als Hundebesitzer gefordert werden. Um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein, sollten Sie eine Hundehaftpflicht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen abschließen. Bei vielen Anbietern sind Sie sogar weitaus höher versichert.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Hundehalter in manchen Bundesländern zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem kein Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet ist. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist dennoch für jeden Halter empfehlenswert.

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:

Berlin

Hamburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde (z.B. große Hunde) oder Hunderassen Pflicht:

Baden-Württemberg

Brandenburg

Bremen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

In Bayern müssen theoretisch nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Allerdings können Behören für alle Hunde einen Haftpflicht-Nachweis verlangen.

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie sich nicht nur Angebote einholen, sondern auch gleich Versicherungsschutz beantragen. Beachten Sie, dass ihre bestehenden Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Auto, Gebäude) einen Rabatt bis zu 20% ergeben können.

 

jetzt vergleichen

z.B. Hundehaftpflicht ab 37,45 EUR, Pferdehaftpflicht ab 40,28 EUR jährlich.

Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zur Reform der KFZ-Haftpflicht nach einer EU-Richtlinie zu. Demnach brauchen Stapler oder Aufsitzrasenmäher sowie andere Arbeitsmaschinen ab 01.01.2025 eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h künftig eine Versicherungspflicht gilt – zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind. Für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen gab es bislang eine Ausnahme. Langsame Fahrzeuge waren bisher pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Quelle: AC...