Neue Regelungen ab 1.Januar 2022 für Hofhunde

Die Tierschutz-Hundeverordnung wird zum Jahresanfang geändert. Damit will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Neuerungen ab dem 1. Januar 2022:

Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten aber einige Regeln, die im Bundesgesetzblatt* zu finden sind.

Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Auch für den Schutz der Hunde vor Witterungseinflüssen muss gesorgt werden.

Neuerdings ist es künftig verboten, bei der Ausbildung** von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Zu den Qualzuchtmerkmalen zählen zum Beispiel besonders kurze Nasen, Glubschaugen oder Hautfalten.

Links:

* www.bgbl.de - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

** www.tagesspiegel.de - Berliner Polizei setzt Schutzhunde nicht mehr ein - Brandenburg schon

Quelle: www.landundforst.de

Alle Personen, die im Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen sich bis zum 01.07.2022 im Berliner Hunderegister anmelden. Diese Neuregelung gilt ab dem 01.01.2022. Mit dem Hunderegister sollen u.a. die Besitzer entlaufener Hunde leichter gefunden werden. Aber auch für statistische Zwecke wird das Hunderegister vom Berliner Ordnungsamt genutzt werden.

Eine Anmeldung im Hunderegister Berlin ersetzt aber nicht die Registrierung bei der Hundesteuerstelle des zugehörigen Finanzamtes. Detaillierte Informationen zum Hunderegister Berlin findet man auf berlin.de

Die VHV stellt einen neuen Kfz-Tarif vor, der es in sich hat. Mit einem umfangreichen Leistung-Update sorgt er für den Extra-Schub und überzeugt Kunden mit E-Autos und Verbrennern gleichermaßen.

Mit dem neuen Tarif wird VHV KLASSIK-GARANT sogar auf Spitzenleistungen getunt.

Das sind die Neuerungen:

Teilkasko

  • Schäden durch Kurzschluss sind inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 10.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 10.000 Euro versichert.
  • Ausweitung der Elementarschäden um Schäden durch Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch.
  • Glasbruchschäden sind inklusive Ersatz von Mautvignetten bis 50 Euro mitversichert.

Weitere Vorteile

  • Neupreisentschädigung gilt bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 24 Monate nach Erwerb.

Zusatzpaket EXKLUSIV

  • Neupreisentschädigung gilt bis 36 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz.
  • Kaufpreisentschädigung gilt für Gebrauchtwagen bis 36 Monate nach Erwerb.
  • Kurzschluss-Folgeschäden sind an angrenzenden Aggregaten (z.B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 20.000 Euro mitversichert.
  • Tierbiss-Folgeschäden sind bis 20.000 Euro mitversichert.
  • 5 Prozent der Reparaturkosten gelten als Wertminderungspauschale bei Unfällen innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung (ab Reparaturen über 1.000 Euro).

Erstmalig: umfassender Schutz für Elektro- und Hybrid-Pkw

Sie fahren mit Strom? Ein neuer zusätzlicher Leistungsblock deckt spezielle Schadenrisiken von E-Fahrzeugen ab. Dieser umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Im Rahmen der Vollkasko ist der Akku gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist (All Risk). Ausgenommen sind nur wenige in den AKB benannte Ausnahmen.
  • Im Rahmen der Teilkasko sind spezifische Fahrzeug- und Zubehörteile (Wallboxen, Ladekarten, Ladekabel und mobile Ladegeräte) mitversichert.
  • Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkus als Panne.
  • Die Entsorgungskosten des Akkus sind bei einem Totalschaden mitversichert.

Stromer haben's besonders günstig: Alle Pkw-Modelle mit Elektro- und Hybridantrieb profitieren durch besonders günstige Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

zum KFZ-Wechseltarif

Die Unfallversicherung der InterRisk kann im Fall eines Zeckenbisses finanzielle Einbußen abfedern.

Trotz aller Vorsicht kann es gerade bei Ausflügen in die Natur zu einem Zeckenbiss kommen. Dieser ist oft harmlos - kann jedoch im schlimmsten Fall zu einer Übertragung von FSME oder Borreliose führen.

Die Unfallversicherung der InterRisk schließt in den Tarifvarianten XL und XXL das Risiko der Folgen eines Zeckenbisses mit ein, denn: Erkrankungen wie Borreliose und FSME werden als Unfallfolge anerkannt. So können die finanziellen Folgen langfristiger und kostenintensiver Behandlungen abgesichert werden.

Leben Sie in einem FSME-Risikogebiet? Hier erfahren Sie mehr...

  • Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe – was in der PHV mittlerweile Standard ist, macht auch in der THV Sinn. Schließlich können Tiere erhebliche Schäden anrichten und nicht jeder Tierhalter ist versichert oder verfügt über die notwendigen Barreserven bei größeren Schäden.
  • Verzicht auf die namentliche Nennung der Reiter bei Fremdreitern und Reitbeteiligungen – allein aus praktischen Erwägungen heraus ist dies notwendig, wer will schon jedes Mal seiner Versicherung eine Meldung machen, wenn mal ein Bekannter das Pferd reitet.
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind mitversichert – auch das ist in der PHV eine Selbstverständlichkeit und wer kann schon ausschließen, dass der eigene Hund mal die Lebensgefährten/in beißt.

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