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Alle Personen, die im Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen sich bis zum 01.07.2022 im Berliner Hunderegister anmelden. Diese Neuregelung gilt ab dem 01.01.2022. Mit dem Hunderegister sollen u.a. die Besitzer entlaufener Hunde leichter gefunden werden. Aber auch für statistische Zwecke wird das Hunderegister vom Berliner Ordnungsamt genutzt werden.

Eine Anmeldung im Hunderegister Berlin ersetzt aber nicht die Registrierung bei der Hundesteuerstelle des zugehörigen Finanzamtes. Detaillierte Informationen zum Hunderegister Berlin findet man auf berlin.de