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Privathaftpflichtversicherung Classic mit PH PLUS für Singles

Die aktuelle Privathaftpflicht der HUK-Coburg ist seit 01.09.2020 auf dem Markt. Anlass für unseren Test war ein Angebot für einen Studenten, der alleine in einem möblierten Apartment zur Miete wohnt. Also war das Augenmerk auf die Deckung von Mietsachschäden zu richten. Auch der fachpraktische Unterricht, Betriebspraktika und Gefälligkeitshandlungen galt es in den Versicherungsbedingungen zu durchleuchten.

Versicherungsummen, Prämien, Tarifbausteine

Der Tarifrechner der HUK-Coburg startet mit der Privathaftpflichtversicherung Classic. Damit ist eine Versicherungssumme von 50 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgewählt, bei Personenschäden max. 15 Mio. € für jeden Geschädigten. Das sind marktübliche und ausreichende Werte. Zudem kann eine Selbstbeteilung im Schadenfall optional in Höhe von 250,00 € gewählt werden. Die Jahresprämie ohne SB und inkl. Versicherungssteuer beträgt 41,72 €.

Wir haben den Baustein PH PLUS für 8,00 € jährlich dazu genommen, das wird auch von der HUK-Coburg empfohlen. So sind nun nebenberufliche Tätigkeiten, Flugmodelle bis 5 kg, eine Absicherung für Vermieter und eine Neuwertentschädigung über den Baustein mitgedeckt. Zusammen zahlt unser Student nun 49,72 € im Jahr.

Mitversicherte Personen und Tätigkeiten

Im Single-Tarif der HUK-Coburg ist der Student selbst und die Haftpflichtansprüche gegen ihn versichert. Weitere Familienangehörige sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dagegen sind Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit mitversichert (z.B. die Reinigungskraft).

Typische Tätigkeiten eines Studenten, wie die Teilnahme an einem fachpraktischen Unterricht an einer Schule oder Universität sind mitversichert. Das Gleiche gilt für Fach- oder Berufsakademien.
Ebenso sind Schäden aus der Teilnahme an einem Betriebs-, Schnupper- oder Schülerpraktikum abgesichert - vorausgesetzt, das Praktikum dauert nicht länger als sechs Monate.

Für Studentinnen interessant: die Tätigkeit als Tagesmutter, auch entgeltlich, ist im Versicherungsschutz integriert.

Wohnung und Ausland

Gerade für Mieter ist die Mietsachschaden-Deckung wichtig. Und hier fällt auf, dass die HUK-Coburg Schäden an gemieteten Wohnräumen größtenteils vom Versicherungsschutz ausschließt.

Keinen Versicherungsschutz hat unser Student demnach für:

"Schäden an Glas (bspw. Fensterscheibe), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (bspw. Cerankochfeld)."

Das gilt auch für Schäden an Möbeln und sonstigem Inventar.

Mitversichert sind solche Schäden aber in: Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Mobilheimen, fest installierten Wohnwägen und sonstigen fest installierten Ferienunterkünften, Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.

Auslandaufenthalte sind zeitlich europaweit unbegrenzt, weltweit bis 5 Jahre eingeschlossen.

Fortbewegung, Sport, Tiere

Schäden an Dritten durch Fahrradfahren (Pedelecs bis 25 km) sind versichert. Die Nutzung von geliehenen Motorbooten, ferngelenkten Modellfahrzeugen, Flugmodellen und Drohnen (bei Luftfahrzeugen bis 250 Gramm) ist ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten. Auch Ruderboote und geliehene Segelboote sowie eigene Surfbretter sind bedingungsgemäß mitversichert.

Unser Student kann auch ruhigen Gewissens fremde Hunde ausführen (aber nicht gewerblich), Haustiere wie Katzen und Vögel halten und fremde Pferde zu privaten Zwecken reiten.

Fazit, Testergebnis

Der Tarif PH PLUS für Singles der HUK-Coburg enthält alle marktüblichen Deckungsbausteine zu einem bekannt guten Preis-/Leistungsverhältnis. Nicht gut für unseren Studenten sind die Versicherungsbedingungen für die Mietsachschadendeckung.

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110 Euro sind jährlich für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg zu bezahlen. Dabei beträgt die Deckungssumme pauschal 15 Mio. EUR. Damit bietet die HUK-Coburg ein befriedigendes Preis-/Leistungsverhältnis.

Schauen wir uns genauer an, was diese Pferdehaftpflicht zu bieten hat - und was nicht. Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Reithallen, Pferdeboxen, Weiden und Koppeln sind mitversichert. Dies gilt auch für Mietsachschäden an beweglichen Sachen wie Transportanhängern, Kutschen oder Schlitten. Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (maximal bis zur Versicherungssumme), jedoch wird eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro abgezogen.

Die Haftung des nicht gewerblichen Tierhüters ist mitversichert. Eine beitragsfreie Fohlenmitversicherung besteht bis zu einem Jahr. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen gelten als mitversicherte Personen. Auslandsaufenthalte innerhalb der EU sind unbegrenzt, weltweit bis zu fünf Jahren mitversichert. Zudem werden Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt ersetzt, auch Flurschäden sind bedingungsgemäß in der Deckung enthalten. Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug geritten bzw. geführt oder ein ungewöhnlicher Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzt wird. Diese Bausteine entsprechen den aktuellen Standard-Deckungsvorgaben für eine Pferdehaftpflicht.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird für die Teilnahme des Pferdes an Veranstaltungen, wie Pferderennen, Pferdevorführungen und Reitturnieren gewährt. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen. Schäden beim Transport von Personen sind aber nur versichert, wenn es sich um einen gelegentlichen und unentgeltlichen Transport handelt. Versichert sind auch Schäden, die das Pferd bei der Teilnahme an einem Reitunterricht verursacht. Zudem versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Nicht versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und von Angehörigen, die mitversicherte Personen sind. Als „Angehörige“ gelten: der Ehepartner, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Großeltern, Enkel, Geschwister. Pflegeeltern und Pflegekinder sind: Personen, die durch ein familienähnliches Verhältnis, das auf längere Dauer angelegt ist, wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind.

Dagegen besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, beispielsweise für Regressansprüche der Krankenkasse. Auch ist eine Forderungsausfall-Deckung ohne Mindestsumme enthalten, ein Rechtsschutz zur Ausfalldeckung fehlt aber.

Fazit: Die Grundlage für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg sind Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2020, d.h. der Deckungsumfang entspricht den heutigen Anforderungen an eine Pferdehaftpflicht. Gut ist die Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, der Einschluss von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung und Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern. Bei der Mietsachschadendeckung ist die Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall etwas höher als marktüblich und es fehlt gänzlich die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten für das Pferd. Es gibt Policen mit ähnlicher Deckung für einen Jahresbeitrag weit unter 100,00 Euro. Wir haben auch kein Angebot gefunden, dass die Absicherung des Pferdehalters für eine nebenberufliche und nebengewerbliche Nutzung des Pferdes vorsieht. Deshalb geben wir der Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg 3,5 von 5 Sternen.

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Zum Nachlesen: Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg