Ein Urteil des OLG Nürnberg (Aktenzeichen 4 U 1162/13 vom 29. März 2017) zeigt, wie wichtig der vereinbarte Umfang des Versicherungsschutzes für den Pferdehalter ist.
Eine Pferdebesitzerin war mit einer anderen Reiterin eine Reitbeteiligung eingegangen. Die Reiterin, der nicht das Pferd gehörte, hat bei einem Reitunfall eine Querschnittslähmung erlitten, woraufhin ihre Krankenversicherung die Pferdebesitzerin auf Kostenersatz verklagte. Das Gericht hat daraufhin entschieden, dass die Pferdebesitzerin 50 Prozent der medizinischen Behandlungskosten zu tragen hat.
Im Versicherungsvertrag der Pferdebesitzerin waren aber Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das Urteil zeigt, dass auch beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung eine umfangreiche und detailgenaue Recherche zwingend erforderlich ist.
Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter und Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und privaten Krankenversicherungsträgern müssen durch die Haftpflichtpolice unbedingt abgedeckt werden.