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110 Euro sind jährlich für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg zu bezahlen. Dabei beträgt die Deckungssumme pauschal 15 Mio. EUR. Damit bietet die HUK-Coburg ein befriedigendes Preis-/Leistungsverhältnis.

Schauen wir uns genauer an, was diese Pferdehaftpflicht zu bieten hat - und was nicht. Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Reithallen, Pferdeboxen, Weiden und Koppeln sind mitversichert. Dies gilt auch für Mietsachschäden an beweglichen Sachen wie Transportanhängern, Kutschen oder Schlitten. Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (maximal bis zur Versicherungssumme), jedoch wird eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro abgezogen.

Die Haftung des nicht gewerblichen Tierhüters ist mitversichert. Eine beitragsfreie Fohlenmitversicherung besteht bis zu einem Jahr. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen gelten als mitversicherte Personen. Auslandsaufenthalte innerhalb der EU sind unbegrenzt, weltweit bis zu fünf Jahren mitversichert. Zudem werden Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt ersetzt, auch Flurschäden sind bedingungsgemäß in der Deckung enthalten. Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug geritten bzw. geführt oder ein ungewöhnlicher Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzt wird. Diese Bausteine entsprechen den aktuellen Standard-Deckungsvorgaben für eine Pferdehaftpflicht.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird für die Teilnahme des Pferdes an Veranstaltungen, wie Pferderennen, Pferdevorführungen und Reitturnieren gewährt. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen. Schäden beim Transport von Personen sind aber nur versichert, wenn es sich um einen gelegentlichen und unentgeltlichen Transport handelt. Versichert sind auch Schäden, die das Pferd bei der Teilnahme an einem Reitunterricht verursacht. Zudem versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Nicht versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und von Angehörigen, die mitversicherte Personen sind. Als „Angehörige“ gelten: der Ehepartner, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Großeltern, Enkel, Geschwister. Pflegeeltern und Pflegekinder sind: Personen, die durch ein familienähnliches Verhältnis, das auf längere Dauer angelegt ist, wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind.

Dagegen besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, beispielsweise für Regressansprüche der Krankenkasse. Auch ist eine Forderungsausfall-Deckung ohne Mindestsumme enthalten, ein Rechtsschutz zur Ausfalldeckung fehlt aber.

Fazit: Die Grundlage für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg sind Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2020, d.h. der Deckungsumfang entspricht den heutigen Anforderungen an eine Pferdehaftpflicht. Gut ist die Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, der Einschluss von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung und Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern. Bei der Mietsachschadendeckung ist die Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall etwas höher als marktüblich und es fehlt gänzlich die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten für das Pferd. Es gibt Policen mit ähnlicher Deckung für einen Jahresbeitrag weit unter 100,00 Euro. Wir haben auch kein Angebot gefunden, dass die Absicherung des Pferdehalters für eine nebenberufliche und nebengewerbliche Nutzung des Pferdes vorsieht. Deshalb geben wir der Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg 3,5 von 5 Sternen.

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Zum Nachlesen: Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg