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Neue Regelungen ab 1.Januar 2022 für Hofhunde

Die Tierschutz-Hundeverordnung wird zum Jahresanfang geändert. Damit will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Neuerungen ab dem 1. Januar 2022:

Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten aber einige Regeln, die im Bundesgesetzblatt* zu finden sind.

Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Auch für den Schutz der Hunde vor Witterungseinflüssen muss gesorgt werden.

Neuerdings ist es künftig verboten, bei der Ausbildung** von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Zu den Qualzuchtmerkmalen zählen zum Beispiel besonders kurze Nasen, Glubschaugen oder Hautfalten.

Links:

* www.bgbl.de - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

** www.tagesspiegel.de - Berliner Polizei setzt Schutzhunde nicht mehr ein - Brandenburg schon

Quelle: www.landundforst.de