Gefiltert nach Tag nebenberuf Filter zurücksetzen

Mit dem Privathaftpflicht-Deckungskonzept der PHÖNIX Schutzgemeinschaft sind nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten in den Tarifen max-PHV Plus und Premium grundsätzlich mitversichert.

Von dieser Leistungserweiterung profitieren Menschen, die in ihrer Freizeit beispielsweise als DJ, Fotograf, Friseur, Kosmetikhändler, Musiklehrer, Yogalehrer, Gärtner, Haushaltshilfe oder Influencer Geld verdienen. Sie erhalten somit eine solide Absicherung insbesondere von Personen- und Sachschäden, die sie mit ihrem Nebengewerbe verursachen können. Im Tarif Premium gilt diese Regelung für Jahresumsätze bis 22.000 Euro.

Zu beachten: Um in den max-PHV-Tarifen mitversichert zu werden, müssen sich nebenberufliche Tätigkeiten von der Tätigkeit unterscheiden, die die versicherte Person im Haupterwerb ausübt.

maxPHV Vergleich

 

Viele Pferdehalter geben mit dem eigenen Pferd deshalb nebenberuflich Reitstunden, um damit einen Teil der Kosten abzudecken. Wer jedoch Reitstunden anbietet, sollte auch adäquat abgesichert sein. Denn Stürze sind gerade bei Reitanfängern nicht selten und die Folgekosten bei Verletzungen erheblich.

Als nebenberuflich wird die Tätigkeit als Reitlehrer nur dann eingestuft, wenn der Jahresumsatz nicht mehr als 17.500 Euro beträgt. Zudem lassen sich hier grundsätzlich nur Reitstunden absichern, die mit dem eigenen Pferd durchgeführt werden.

Die wichtigsten Tarifmerkmale:

  • Deckung für das entgeltliche Unterrichten
  • Reiten ohne oder mit ungewöhnlichem Sattel bzw. Zaumzeug
  • Ggf. Einsatz der Pferde zu therapeutischen Zwecken

Die beste Absicherung für nebenberuflich tätige Reitlehrer ist die max-THV Premium. Dieser Tarif beinhaltet die kleine Reitlehrerhaftpflicht und damit alle oben aufgeführten Tarifmerkmale. Das Antragsformular für den Tarif max-THV Premium finden Sie in unserem Download-Bereich.