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Am 17.01.2023 war es soweit: das Tarif-Update der max-THV von der Phönix Maxpool Schutzgemeinschaft ging an den Start. Dabei wurden die Deckungssummen deutlich erhöht. Im Tarif THV PLUS wurde die Deckungssumme von bislang 5 oder 10 Millionen EUR auf nun 20 Millionen Euro angehoben, im Premium-Tarif von 10 oder 20 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro.

Die neuen Plus-Tarife machen es möglich, Hunde bereits ab 39 Euro und Pferde ab 64 Euro bedarfsgerecht abzusichern. Dass die Premium-Tarife den Versicherten dank des Garantiepakets schon für 10 Euro mehr im Jahr einen lückenlosen Schutz bieten, ist ein gutes Argument, sich in jedem Fall für die Premium-Variante zu entscheiden. Neu ist zudem auch die innovative Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, die nach 5 schadenfreien Vertragsjahren dauerhaft wegfällt. Pferdehalter finden auf der Produktseite den PREMIUM-Tarif(Pferd)...

maxTHV Vergleich

 

Das Deckungskonzept von Phönix maxpool für Pferdehalter bietet bereits im Tarif THV PLUS alle praxisrelevanten Leistungen. So gilt u.a., dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter ohne namentliche Nennung mitversichert sind. Im Klartext heißt das für unsere Kunden, dass weder ein gelegentlicher Gast- bzw. Fremdreiter noch eine regelmäßige auf Dauer angelegte Reitbeteiligung im Versicherungsschein genannt sein muss. Die Mitversicherung gilt auch bei mehreren Fremdreitern und Reitbeteiligungen.

Diese Regelung beim Phönix maxpool Deckungskonzept ist praxisnah und kundenfreundlich. Bei Anbietern, die auf eine namentliche Nennung von Reitbeteiligungen bestehen, könnte eine Nichtmeldung im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz gefährden.

In unserer Rubrik "Praxiswissen" finden Sie weitere Tipps zu Reitbeteiligungen...

Pferdehaftpflicht: Jährlinge jetzt anmelden

Fohlen sind beitragsfrei über den Vertrag der Mutterstute mitversichert. Die Mitversicherung endet meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages oder nach einem Jahr. Dann muss der Jährling zur Versicherung angemeldet werden damit der Haftpflichtschutz weiterhin besteht.

Viele Versicherer bieten einen Tarif für Aufzuchtpferde an. Der Deckungsumfang entspricht meist den Leistungen des Standardtarifs. Dagegen ist das Reitrisiko nicht enthalten. Es obliegt also dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer den Beginn des Beritts zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen. Wer dies vergisst, läuft Gefahr, dass Ansprüche vom Reiter oder dessen Krankenkasse bei einem möglichen Reitunfall nicht versichert sind.

Die Tarife für Aufzuchtpferde sind günstig. Wer sich also sicher ist, die Meldung des Beritts an den Versicherer nicht zu vergessen, kann Beiträge sparen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gleich den Tarif für Reitpferde wählt. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei unerlaubtem Reiten  (siehe auch Gnadenbrotpferd-Tarif ).

Für unsere Kunden stellen wir alljährlich ein online-Formular zur Anmeldung von Jährlingen beim Haftpflichtversicherer zur Verfügung. Zum Formular...

110 Euro sind jährlich für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg zu bezahlen. Dabei beträgt die Deckungssumme pauschal 15 Mio. EUR. Damit bietet die HUK-Coburg ein befriedigendes Preis-/Leistungsverhältnis.

Schauen wir uns genauer an, was diese Pferdehaftpflicht zu bieten hat - und was nicht. Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Reithallen, Pferdeboxen, Weiden und Koppeln sind mitversichert. Dies gilt auch für Mietsachschäden an beweglichen Sachen wie Transportanhängern, Kutschen oder Schlitten. Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (maximal bis zur Versicherungssumme), jedoch wird eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro abgezogen.

Die Haftung des nicht gewerblichen Tierhüters ist mitversichert. Eine beitragsfreie Fohlenmitversicherung besteht bis zu einem Jahr. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen gelten als mitversicherte Personen. Auslandsaufenthalte innerhalb der EU sind unbegrenzt, weltweit bis zu fünf Jahren mitversichert. Zudem werden Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt ersetzt, auch Flurschäden sind bedingungsgemäß in der Deckung enthalten. Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug geritten bzw. geführt oder ein ungewöhnlicher Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzt wird. Diese Bausteine entsprechen den aktuellen Standard-Deckungsvorgaben für eine Pferdehaftpflicht.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird für die Teilnahme des Pferdes an Veranstaltungen, wie Pferderennen, Pferdevorführungen und Reitturnieren gewährt. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen. Schäden beim Transport von Personen sind aber nur versichert, wenn es sich um einen gelegentlichen und unentgeltlichen Transport handelt. Versichert sind auch Schäden, die das Pferd bei der Teilnahme an einem Reitunterricht verursacht. Zudem versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Nicht versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und von Angehörigen, die mitversicherte Personen sind. Als „Angehörige“ gelten: der Ehepartner, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Großeltern, Enkel, Geschwister. Pflegeeltern und Pflegekinder sind: Personen, die durch ein familienähnliches Verhältnis, das auf längere Dauer angelegt ist, wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind.

Dagegen besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, beispielsweise für Regressansprüche der Krankenkasse. Auch ist eine Forderungsausfall-Deckung ohne Mindestsumme enthalten, ein Rechtsschutz zur Ausfalldeckung fehlt aber.

Fazit: Die Grundlage für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg sind Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2020, d.h. der Deckungsumfang entspricht den heutigen Anforderungen an eine Pferdehaftpflicht. Gut ist die Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, der Einschluss von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung und Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern. Bei der Mietsachschadendeckung ist die Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall etwas höher als marktüblich und es fehlt gänzlich die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten für das Pferd. Es gibt Policen mit ähnlicher Deckung für einen Jahresbeitrag weit unter 100,00 Euro. Wir haben auch kein Angebot gefunden, dass die Absicherung des Pferdehalters für eine nebenberufliche und nebengewerbliche Nutzung des Pferdes vorsieht. Deshalb geben wir der Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg 3,5 von 5 Sternen.

Vergleichen Sie selbst

Zum Nachlesen: Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg

 

 

Ein Urteil des OLG Nürnberg (Aktenzeichen 4 U 1162/13 vom 29. März 2017) zeigt, wie wichtig der vereinbarte Umfang des Versicherungsschutzes für den Pferdehalter ist.

Eine Pferdebesitzerin war mit einer anderen Reiterin eine Reit­beteiligung eingegangen. Die Reiterin, der nicht das Pferd gehörte, hat bei einem Reitunfall eine Querschnittsläh­mung erlitten, woraufhin ihre Kran­kenversicherung die Pferdebesitzerin auf Kostenersatz verklagte. Das Gericht hat daraufhin entschieden, dass die Pferdebesitzerin 50 Prozent der medizi­nischen Behandlungskosten zu tragen hat.

Im Versicherungsvertrag der Pferdebesitzerin waren aber Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Urteil zeigt, dass auch beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht­versicherung eine umfangreiche und detailgenaue Recherche zwingend er­forderlich ist.

Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter und Regressansprüche von Sozialversiche­rungsträgern, Sozialhilfeträgern und pri­vaten Krankenversicherungsträgern müssen durch die Haftpflichtpolice unbedingt abgedeckt werden.