Gefiltert nach Tag prämienrückerstattung Filter zurücksetzen

Bei Wegfall des versicherten Interesses benötigt der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht mehr. Ein Wegfall des versicherten Interesses kann z.B. der Tod eines versicherten Hundes, die Auflösung eines Haushalts oder der Verkauf eines Autos sein. Der Fachbegriff im Versicherungsgewerbe lautet dafür Risikofortfall.


Der Vertrag wird zum Zeitpunkt der Meldung durch den Versicherungsnehmer vom Versicherer aufgelöst und zuviel bezahlte Prämien (oft zahlt man jährlich im voraus) zurück erstattet.
Da also der Zeitpunkt Ihrer Meldung an den Versicherer für die Prämienrückerstattung entscheidend ist, sollten Sie so bald wie möglich den Versicherer vom Risikofortfall in Kenntnis setzen - so sichern Sie sich Ihren vollen Anspruch auf Prämienrückerstattung.