Gefiltert nach Tag reitbeteiligung Filter zurücksetzen

Das Deckungskonzept von Phönix maxpool für Pferdehalter bietet bereits im Tarif THV PLUS alle praxisrelevanten Leistungen. So gilt u.a., dass Reitbeteiligungen und Fremdreiter ohne namentliche Nennung mitversichert sind. Im Klartext heißt das für unsere Kunden, dass weder ein gelegentlicher Gast- bzw. Fremdreiter noch eine regelmäßige auf Dauer angelegte Reitbeteiligung im Versicherungsschein genannt sein muss. Die Mitversicherung gilt auch bei mehreren Fremdreitern und Reitbeteiligungen.

Diese Regelung beim Phönix maxpool Deckungskonzept ist praxisnah und kundenfreundlich. Bei Anbietern, die auf eine namentliche Nennung von Reitbeteiligungen bestehen, könnte eine Nichtmeldung im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz gefährden.

In unserer Rubrik "Praxiswissen" finden Sie weitere Tipps zu Reitbeteiligungen...

  • Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe – was in der PHV mittlerweile Standard ist, macht auch in der THV Sinn. Schließlich können Tiere erhebliche Schäden anrichten und nicht jeder Tierhalter ist versichert oder verfügt über die notwendigen Barreserven bei größeren Schäden.
  • Verzicht auf die namentliche Nennung der Reiter bei Fremdreitern und Reitbeteiligungen – allein aus praktischen Erwägungen heraus ist dies notwendig, wer will schon jedes Mal seiner Versicherung eine Meldung machen, wenn mal ein Bekannter das Pferd reitet.
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind mitversichert – auch das ist in der PHV eine Selbstverständlichkeit und wer kann schon ausschließen, dass der eigene Hund mal die Lebensgefährten/in beißt.

Weitere Informationen zur Pferdehaftpflicht von Phönix maxpool finden Sie hier...

►jetzt vergleichen

Reitbeteiligungen sind weit verbreitet, um einerseits die Kosten der Pferdehaltung zu senken und andererseits um Reitpferde möglichst oft in Bewegung zu halten.

Reitbeteiligungen sind regelmäßige Fremdreiter, die sich an den Unterhaltskosten des Pferdes beteiligen. Die Beteiligung kann durch Zahlung einer monatlichen Festpauschale an den Halter erfolgen, z.B. aber auch durch Übernahme der Futterkosten oder nicht selten durch Einzelabrechnung nach Reitstunden.
Kennzeichen einer Reitbeteiligung ist immer das regelmäßige Reiten eines Pferdes gegen Entgelt oder Sachleistung.  

Die Absicherung der Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligung gegenüber dem Halter im Rahmen einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich, gerade in Bezug auf die Regressansprüche der Sozialversicherungsträger.
Pferdehalter mit Reitbeteiligungen sollten sich daher genau bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob und wie Reitbeteiligungen im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen abgesichert sind.