Gefiltert nach Tag reitbeteilung Filter zurücksetzen

Ein Urteil des OLG Nürnberg (Aktenzeichen 4 U 1162/13 vom 29. März 2017) zeigt, wie wichtig der vereinbarte Umfang des Versicherungsschutzes für den Pferdehalter ist.

Eine Pferdebesitzerin war mit einer anderen Reiterin eine Reit­beteiligung eingegangen. Die Reiterin, der nicht das Pferd gehörte, hat bei einem Reitunfall eine Querschnittsläh­mung erlitten, woraufhin ihre Kran­kenversicherung die Pferdebesitzerin auf Kostenersatz verklagte. Das Gericht hat daraufhin entschieden, dass die Pferdebesitzerin 50 Prozent der medizi­nischen Behandlungskosten zu tragen hat.

Im Versicherungsvertrag der Pferdebesitzerin waren aber Unfälle im Rahmen einer Reitbeteiligung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Urteil zeigt, dass auch beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht­versicherung eine umfangreiche und detailgenaue Recherche zwingend er­forderlich ist.

Ansprüche der Reitbeteiligung gegen den Pferdehalter und Regressansprüche von Sozialversiche­rungsträgern, Sozialhilfeträgern und pri­vaten Krankenversicherungsträgern müssen durch die Haftpflichtpolice unbedingt abgedeckt werden.