Italien und Südtirol: ab 2022 Skifahren nur mit Haftpflicht
04. Februar 2022, - Kunden-Information
Versicherungsbestätigung erforderlich
Ab Anfang diesen Jahres gelten in Südtirol und Italien neue Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Snowboarder, Skifahrer und Rodler, die dort einen Skipass kaufen, müssen gleichzeitig eine gültige Privathaftpflicht nachweisen. Wer dies nicht kann, muss mit einem Bußgeld von 100,00 bis 150,00 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Besonders für Familien gilt: Ehegatten und Kinder müssen namentlich bestätigt sein. Daher bieten nun einige Versicherer einen Bestätigungsservice mit namentlicher Nennung der mitversicherten Personen an.
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