Gefiltert nach Tag unfall Filter zurücksetzen

Ukrainische PKW sind möglicherweise auf Deutschen Straßen nicht versichert. Dass kann unter anderem an der fehlenden "Grünen Karte" (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) liegen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist aber in Deutschland nicht erlaubt. Deshalb hat der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entschieden, dass Schäden von unversicherten ukrainischen Pkw von den Deutschen Versicherern getragen werden.

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen geschützt. Diese liegen für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Das Büro Grüne Karte übernimmt die Schadenregulierung

Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.

Quelle: GDV...

 

 

Die Unfallversicherung der InterRisk kann im Fall eines Zeckenbisses finanzielle Einbußen abfedern.

Trotz aller Vorsicht kann es gerade bei Ausflügen in die Natur zu einem Zeckenbiss kommen. Dieser ist oft harmlos - kann jedoch im schlimmsten Fall zu einer Übertragung von FSME oder Borreliose führen.

Die Unfallversicherung der InterRisk schließt in den Tarifvarianten XL und XXL das Risiko der Folgen eines Zeckenbisses mit ein, denn: Erkrankungen wie Borreliose und FSME werden als Unfallfolge anerkannt. So können die finanziellen Folgen langfristiger und kostenintensiver Behandlungen abgesichert werden.

Leben Sie in einem FSME-Risikogebiet? Hier erfahren Sie mehr...