Hundehaftpflicht: unverzichtbar für den Hundehalter

Die günstige Hundehaftpflicht und leistungsstarke Hundehaftpflicht.

Kein Leinenzwang

Unsere Hundehaftpflicht ist ohne Leinenzwang und verzichtet auch auf eine eventuell bestehende Maulkorbpflicht. Selbst wenn Sie Ihren Hund bei Schadenseintritt nicht angeleint hatten obwohl dies beispielsweise in öffentlichen Parks vorgeschrieben ist, leistet Ihre Hundehaftpflicht-Versicherung.

Mit Forderungsausfall

Unsere Hundehaftpflicht enthält auch eine Forderungsausfall-Deckung. Ihre Versicherung ersetzt auch Schäden, die Ihnen oder Ihrem Hund von anderen, nicht versicherten Hunden zugefügt werde, sofern der andere Hundehalter nicht in der Lage ist, für diese Schäden aufzukommen.

Für Hundeschulen

Unsere Hundehaftpflicht deckt die Teilnahme an Hundeschulen, an Hundeturnieren und Hundeschauen sowie an Hunderennen. Es ist nicht nur der Halter versichert, sondern z.B. auch dessen Familienangehörige. Die Vorbereitung oder das Training im Vorfeld der Veranstaltungen ist ebenfalls in Ihrer Versicherung eingeschlossen.

Hundehaftpflicht jährlich für 45,45 Euro

Unsere Hundehaftpflicht kostet 45,45 EUR im Jahr. Die Versicherungssteuer ist in dem Beitrag enthalten. Die Deckungssumme beträgt pausch 5 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie können die Deckungssumme auch auf 10 Millionen EUR erhöhen. Das kostet etwas Mehrbeitrag.

Anfrage zur Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht Vergleich

Hier können Sie vergleichen und anschließend gleich den Antrag stellen, falls Sie schnell eine Hundehaftpflicht nachweisen müssen.

►jetzt vergleichen

Hundehaftpflicht mitversicherte Personen

Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des VN, aller sonstigen mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.

Mehr Infos zur Tierhüterhaftung

Besteht eine Versicherungspflicht?

Ja, für Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Hundeverordnungen sind in Deutschland Ländersache. Daher gibt es verschiedene Pflichten für Hundehalter und unterschiedliche Kriterien je nach Hunderasse.

Für Berlin*, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein**, Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es eine Gesetzespflicht eine Hundehaftpflicht abzuschließen (Stand 2020). Die Regelungen für diese Versicherungspflicht sind von Bundesland zu Bundesland jedoch unterschiedlich.

Manchmal gilt sie nur für bestimmte Hunde und manchmal generell. Hundehalter sollten sich daher stets über ihre Pflichten informieren. Das Haftungsprinzip gilt jedoch für alle Hundebesitzer in Deutschland. Daher empfiehlt es sich für jeden Hundeeigentümer eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen.

* Ab 01.01.2022 führt Berlin ein Hunderegister ein. Lesen Sie mehr...

** Hundegesetz Schleswig Holstein: "Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten." Lesen Sie mehr...

Was passiert, wenn der Halter keine Hundehaftpflicht hat?

Verstößt ein Hundebesitzer gegen die Versicherungspflicht, kann das Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro kosten. Daher sollte sich jeder Hundehalter über die gesetzlichen Bestimmungen seines Bundeslandes informieren und, je nach Vorgabe, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen.