Tipps rund um die Pferde-OP-Versicherung

Von der Antragstellung bis hin zum Leistungsfall

Die Vertragspartner

  1. Sie, als Pferdebesitzer und Pferdhalter
  2. Der Versicherer, der Anbieter einer Pferde-OP-Versicherung
  3. Der Tierarzt oder die Tierklinik

Selbstbehalt, Selbstbeteiligung

Eine Eigenbeteiligung bei jedem Leistungsfall kann in Form eines Festbetrages oder eines prozentualen Anteils gewählt werden. Von einem %-Anteil raten wir ab. Ein Festbetrag sollte 250,00 EUR nicht übersteigen.

Entschädigungsgrenzen

Erstattungsfähige Rechnungen für Operationen werden vom Versicherer bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze pro Jahr erstattet. Sind z.B. 1.500,00 EUR pro Jahr vereinbart, müssen Sie bei einer Rechnung von 3.200,00 EUR die Differenz von 1.700,00 EUR aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gebührenordnung für Tierärzte

Der Tierarzt oder die Tierklinik berechnet Leistungen nach der GOT, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung. Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der Tierarzt wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.

Klären Sie also vorab, welche Behandlungen zu welchen Sätzen durchgeführt werden.

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Die Kosten für die Nachsorge sind bis zu 14 Tage ab der Operation mitversichert.

Erstattungssätze

Da Rechnungen vom Tierarzt oder der Tierklinik bis zum 3-fachen Satz der GOT ausgestellt werden können, sollte der Tarif für die Pferde-OP-Versicherung möglichst unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Leistungen erbringen. 

Tarife, die nur nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung erstatten, sind günstig. Die mögliche hohe finanzielle Belastung bei einer Operation an ihrem Pferd kann ein derartiger Tarif aber nicht ausgleichen.