Nebengewerbliche Nutzung des eigenen Pferdes

Den Nebenverdienst mit dem eigenen Pferd versichern.

Wer ein Pferd besitzt, hat für den Unterhalt des Tieres zu sorgen. Meist ist kein eigener Stall und keine eigene Weide vorhanden. Das Pferd muss bei einem Reiterhof untergestellt werden. Für die Pferdebox, die Nutzung der Koppel, die Einstreu und das Futter wird monatlich die Miete gemäß Einstellervertrag fällig. Zusätzliche Kosten enststehen durch die routinemäßigen Tierarztkonsultationen, das Ergänzungsfutter und den Hufschmied.

Um diese Kosten zu decken, überlegen viele Pferdehalter mit dem Pferd ein Einkommen zu erzielen. Manche wollen Reitunterricht mit dem eigenen Pferd erteilen, andere denken an einen Verleih des Pferdes für Ausritte. Bei Kutschpferden kann man Kutschfahrten gegen Entgelt anbieten. Aber Vorsicht: es gilt, zuvor die Rahmenbedingungen zu klären.

Die rein private Nutzung Ihres Pferdes wäre z.B. das unentgeltliche Reitenlassen eines Fremdreiters, die Teilnahme an Reitveranstaltungen und Turnieren oder das Veranstalten von kostenlosen Kutschfahrten z.B. als Ferienattraktion. Für die rein private Nutzung von Reittieren reicht der Tarif max THV PLUS von Phönix Maxpool aus. Auch Reitbeteiligungen sind hier bereits ohne namentliche Nennung im Versicherungsschutz enthalten.

Wann handelt es sich um eine nebengewerbliche Tätigkeit?

So leicht ist das nicht zu definieren. Wenn man nur wenige Male im Jahr etwas in seinem online-Shop verkauft, ist man dann schon gewerblicher Händler? Muß man für eine einmalige Vermietung einer Hochzeitskutsche schon ein Gewerbe anmelden? Es gibt aber schon eindeutige Eigenschaften, die für eine (neben-)gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Die Tätigkeit muß erlaubt sein, es muß sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln (kein Angestelltenverhältnis), die Tätigkeit muß auf Dauer angelegt sein und mit der Tätigkeit will man einen Gewinn erzielen. D.h. wer regelmäßig - auch nur einmal im Monat - Reitunterricht gegen Entgelt mit seinem Pferd gibt, ist nebengewerblich tätig.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die nur für die private Verwendung der gehaltenen Tiere Versicherungsschutz bietet, würde also im Falle eines Schadens keine Leistung erbringen. Die Lösung bietet Phönix Maxpool mit dem Tarif PREMIUM, der die nebengewerbliche Nutzung der versicherten Tiere bis zu einem Jahresumsatz bis 22.000 EUR einschließt.

 

Weitere Beispiele für eine nebengewerbliche Verwendung des Pferdes

Die Möglichkeiten eines gewinnbringenden Einsatzes des eigenes Pferdes sind vielseitig. Wie bei Reitschulen auch, kann Reitunterricht mit dem eigenen Pferd erteilt werden. Der Unterricht kann in Einzel- oder Gruppenstunden erfolgen. Longenstunden oder Theoriestunden sind ebenfalls möglich. Einzel- oder 10er-Karten mit Rabatt sind üblich.

Geführte Ausritte mit dem eigenen Pferd gegen Entgelt, der Einsatz als Therapiepferd oder der stundenweise Verleih an Fremdreiter für selbständige Ausritte können Einnahmen generieren. Denkbar ist auch der Einsatz des eigenen Pferdes für vermietete Kutschfahrten bei Festivitäten oder in Kur- und Ferienorten.

Ein sehr sportlicher Ansatz ist die Teilnahme an Turnieren oder gar Rennen. Für die Besten werden Preisgelder ausgelobt.