Pferde- bzw. Equidenpass

Informationen zum Pferdepass und zur Passausstellung

Der Pferdepass ist von der EU für alle Pferde, Ponys und Esel verpflichtend vorgeschrieben. Er dient zur eindeutigen Identifikation der Pferde und Ponys. So muss jedes Pferd einen Pferdepass haben, der bei jedem Transport mitzuführen ist. Ausgestellt wird der Pferdepass von den jeweils zuständigen passausgebenden Stellen wie z. B. den anerkannten Pferdezuchtverbänden oder der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Der Pferdepass ist Voraussetzung für die Eintragung als Turnierpferd. Des Weiteren dient er dazu, die vorgenommenen Impfungen gegen Influenza zu dokumentieren, um so den korrekten Impfschutz gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) belegen zu können. Dieser ist Bedingung für die Teilnahme an jeglichen Turnierveranstaltungen. Zur Teilnahme an internationalen Turnieren wird darüber hinaus ein internationaler Pferdepass der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) benötigt.

Wann wird der Pferdepass benötigt?

  • Wenn eine tierärztliche Behandlung (Impfen, Arzneimittelgabe, etc.) vorgenommen werden soll.
  • Wenn das Pferd mit dem Pferdehänger transportiert wird (Tierklinik, Turnier, Stallwechsel, Verkauf etc.).
  • Auch zur Schlachtung muss der Pferdepass vorgelegt werden. Dieser wird vom Schlachter eingezogen und anschließend an den jeweiligen Landesverband zur Entwertung weitergeleitet.
  • Bei einem Ausritt muss der Pferdepass nur mitgeführt werden, wenn er nicht innerhalb von drei Stunden vorgelegt werden kann (z.B. Wanderritt).

Hinweise:

Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde bleiben Eigentum der ausstellenden Stelle. Änderungen im Pferdepass müssen bei der ausgegebenen Stelle beantragt werden. Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde dürfen nicht durch eigene Eintragungen verändert werden und beim Besitzwechsel ist der Pferdepass mit der Eigentumsurkunde / oder dem Abstammungsnachweis dem neuen Besitzer weiterzugeben.

Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde werden nur einmal ausgegeben. Eine Zweitschrift wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft der Verlust oder die Unbrauchbarkeit des Original-Pferdepasses bewiesen werden kann. Der Pferdepass entspricht europäischen Bestimmungen und ist ein Begleitdokument.

Passausstellung

Wurde für ein Pferd noch kein Pferdepass ausgestellt, muss dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Der Antrag kann z.B. bei der FN gestellt werden. Voraussetzung für die Passausstellung durch die FN ist eine aktive Kennzeichnung des Pferdes mit einem Transponder (Mikrochip).

Weitere Informationen zur Beantragung des Pferdepasses bei der FN und die Bestellung eines Transponders finden Sie auf der Webseite der FN. Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter gibt zum Pferdepass umfangreiche Auskünfte auf seiner Webseite.

Pferdepass und Versicherungsschutz

Muss der Pferdepass dem Versicherer vorgelegt werden?

Nein. Viele Versicherungsgesellschaften fragen aber den Namen, die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum und die Farbe des zu versichernden Pferdes ab. Hier sollten Sie die Angaben aus dem Pferdepass übernehmen. So kann das Pferd eindeutig identifiziert werden.

 

Pferdehaftpflicht: ►Vergleich