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Infothek: Begriff des Freizeitreitens


Freizeitreiten und Freizeitreiter haben sich als Sammelbegriffe für hobbymäßiges Reiten eingebürgert. Reiten wird hier weniger unter dem Gesichtspunkt des Erfolges auf Turnieren, sondern vor allem als Freizeitbeschäftigung betrachtet, die nicht nur dem Menschen gefallen, sondern auch dem Pferd gerecht werden soll. Vielfach sind Freizeitreiter auch nicht in Vereinen der FEI organisiert.

 

Die Sammelbegriffe bezeichnen keinen eigenen Reitstil, vielmehr finden sich unter den Freizeitreitern Vertreter (und besonders Vertreterinnen) aller möglichen Spielarten der Reitlehre: vom englischen Reitstil, über den iberischen Stil bis hin zur Westernreiterei.

 


Zurückzuführen ist die Bezeichnung vermutlich auf den Titel "Freizeit im Sattel" einer der ersten Pferdezeitschriften Deutschlands, die sich seit 1969 über den Turniersport hinaus mit dem Reiten und der artgerechten Pferdehaltung befasst.

 

Charakteristisch für das Freizeitreiten ist der Anspruch der Reiter,

 

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der seit 1973 existierenden Organisation der Freizeitreiter (und -fahrer), der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) ist die Einflussnahme auf den Gesetzgeber zur Sicherung der Reitrechte in Wald und Flur.

 

Versicherungstechnisch wird von einem privaten Pferdehalter immer dann gesprochen, wenn das Pferd Hobby oder Freizeit bedingt gehalten wird. Dies gilt in den meisten Fällen für alle Freizeit- und Turnierreiter.

 

Gewerbliche Risiken sind dagegen nach Gewerbetarif zu versichern und fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Auf Basis einer landwirtschaftlichen Betriebs-Haftpflichtversicherung können die Risiken einer gewerbsmäßigen Pferdhaltung, wie z.B. Reiterhöfe, Pferdezuchtbetriebe, Ferien auf dem Bauernhof und Reitschulen abgesichert werden.

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