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Die Haftpflichtkasse


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Die Haftpflichtversicherung: ein unverzichtbarer Schutz


Aufsichtspflichtverletzung

§ 823 des BGB lautet: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

 

Laut Gesetz sind Sie also dazu verpflichtet, alle Sach- und Personenschäden, die anderen zugefügt wurden, in unbegrenzter Höhe zu ersetzen. Sie haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen – wenn es sein muss ein Leben lang! Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen dieses Risiko ab – sie ist ein Muss für jeden verantwortungsbewussten Menschen, damit Sie um im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

 

"Haftpflichtversicherung" ist der Überbegriff für zahlreiche Versicherungen, die durch die Haftung des Versicherten aufgrund eines verursachten Sach- bzw. Personenschadens entstehen.

 

Die wichtigste Haftpflichtversicherung ist die Allgemeine interner Link folgtPrivat-Haftpflichtversicherung, die Schadensfälle des täglichen Lebens abdeckt. Für spezielle Haftungsrisiken muss man allerdings zusätzliche Versicherungen abschließen.

 

Der Haftpflichtversicherer hat grundsätzlich drei Pflichten: Zuerst prüft er die Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, danach leistet er (sofern der Anspruch berechtigt ist) Schadenersatz und zuletzt wehrt die Versicherungsgesellschaft unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherer ist dazu verpflichtet unberechtigte bzw. überhöhte Forderungen im Notfall im Interesse des Kunden / im eigenen Interesse zu prozessieren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall das Prozess-Risiko und wirkt somit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.

 

Die Grundlagen der Haftpflichtversicherung


Grobe Fahrlässigkeit

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (und nahezu gleichlautend in Österreich) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet ist.

 

Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die Verträge beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB). Für den Bereich der Berufshaftpflichtversicherung und besonders die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bestehen teilweise abweichende Bedingungen.

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