Fakten-Check:

Versicherungsbedingungen im Wortlaut erklärt

Der Deckungsumfang der Hundehaftpflicht THV PLUS und PREMIUM von Phönix Maxpool ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Fakt ist demnach, was in den Bedingungen steht. Wir zeigen Ihnen die Bedingungstexte als Bilddateien und erklären die Deckung der Hundehaftpflicht THV PLUS und PREMIUM. Die Vertragsgrundlagen und Verbraucherinformationen zur Haftpflichtversicherung von Hunden stehen als PDF-Dateien zum Download bereit. Die Verbraucherinformationen werden Ihnen auch zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt.

Abschnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen Risiken als privater Tierhalter. Was in diesen Bedingungstexten geregelt wird, prüfen wir besonders im Fakten-Check.

Hundehaftpflicht THV PLUS

Haftung aus rein privater Hundehaltung

Versichert sind nur Haftpflichtansprüche, die aus der privaten Haltung von Hunden entstanden sind. D.h. dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Verwendung des Hundes auf Gewinnerzielung ausgelegt ist. Um eine nebenberufliche Tätigkeit (Nebenerwerb) mit dem eigenen Hund abzusichern, bietet Phönix Maxpool den Tarif Premium an.

Nicht versichert wären z.B. Züchter, Tierheime oder Vereine. Für diese Organisationen stehen Haftpflicht-Tarife zur Verfügung, die den gewerblichen bzw. nebengewerblichen Bereich absichern.

Welpen beitragsfrei mitversichert

Bekommt Ihre bereits versicherte Hündin Welpen, so sind diese bis zu einem Jahr beitragsfrei mitversichert. Dies gilt solange die Welpen beim Muttertier bleiben und der Halter kein Züchter (gewerblich) ist. 

Bei der nächsten Hauptfälligkeit wird der Welpe beitragspflichtig.

Mitversicherte Personen

Bei der Hundehaftpflichtversicherung THV PLUS gelten als u.a. mitversicherte Personen der Ehe-/Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren Kinder.

Zusätzlich gilt der Tierhüter (unentgeltlich), der im Auftrag des Versicherungsnehmers die Führung der Aufsicht übernommen hat, als mitversicherte Person.

Tierhüter und Tierbetreuer

Wenn der Hundebesitzer oder seine Familienangehörigen im Urlaub sind, helfen Tierfreunde aus der Nachbarschaft oder entfernte Verwandte gerne aus. Sie werden in diesem Fall zum Tierhüter. Reißt sich der Hund von der Leine los und läuft über die Straße, haftet erstmal der Tierhüter.

Zum Schutz von Tierhüter und evtl. geschädigten Personen ist die Haftung des Tierhüters im Versicherungsschutz der max-THV PLUS eingeschlossen.

Auch Ansprüche des Tierhüters gegenüber dem Tierbesitzer sind versichert. Wenn der Hund mit seinen Pfoten die Hose des Tierhüters verschmutzt, ist die Reinigung der Hose versichert.

Mitsachschäden an Gebäuden

Viele Hundehalter wollen Ihren Vierbeiner auch mit in den Urlaub nehmen. Beim Aufenthalt im Hotelzimmer kann es dann schon mal passieren, dass Kratzer an Türen und Bodenbelägen entstehen.

Schäden an Türen, Bodenbelägen aber auch Fenstern, Duschkabinen und Türrahmen sind im Tarif max-THV PLUS im Rahmen der Mietsachschaden-Deckung mitversichert.

Hunderennen, -turniere, -schauen

Es gibt zahlreiche Veranstaltungen speziell für Hunde und deren Halter. Die Teilnahme an Hunderennen oder Schlittenhunderennen, Hundeschauen oder Hundeturnieren ist bei der max-THV PLUS eingeschlossen.

Der Hundehalter ist also über seine Hundehaftpflicht abgesichert, solange die Teilnahme nicht zu nebengewerblichen oder gewerblichen Zwecken stattfindet.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Fällt ein Reiter von einem fremden Pferd hat die gesetzliche Krankenkasse des Reiters einen Regressanspruch gegen den Halter des Pferdes. Dies bedeutet, dass die Behandlungskosten von der Krankenkasse des verletzten Reiters zwar bezahlt werden, aber dem Pferdehalter bzw. dessen Tierhalter-Haftpflichtversicherung in Rechnung gestellt werden. 

Bei der max-THV PLUS sind diese Regressansprüche mitversichert. Dies ist ein ganz wichtiges Highlight bei der max-THV PLUS, da gerade bei Personenschäden die Behandlungskosten sehr teuer werden können.

Verkürzte Kündigungsfrist

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist für Versicherungsverträge drei Monate zum Ablauf des Vertrages. Bei diesem Tarif wurde die Frist auf einen Monat kundenfreundlich reduziert.

Die generelle Laufzeit der Hundehaftpflicht max-THV PLUS beträgt ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung immer um ein weiteres Jahr.

Führen ohne Leine/Maulkorb

Der Hundehalter oder der Tierhüter ist über den Tarif max-THV plus auch dann versichert, wenn der Hund ohne Leine oder Maulkorb geführt wird.

Natürlich sind Vorschriften an öffentlichen Plätzen und Parks gemäß der Hundeverordnungen der jeweiligen Länder und Gemeinden zu beachten.

Hundehaftpflicht THV PREMIUM

Im Premium-Tarif von Phönix maxpool sind alle Leistungsmerkmale des PLUS-Tarifs enthalten. D.h. nachfolgend werden nur die Deckungserweiterungen und Mehrwerte des PREMIUM-Tarifs dargestellt.

Mietsachäden an Räumen und Gebäuden

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen in gemieteten Räumen und Gebäuden sind im max Tarif THV PLUS bis zur Deckungssumme (5 Mio. Euro) mitversichert. Dagegen ist im Tarif THV PREMIUM die Deckungssumme doppelt so hoch, also 10 Mio. Euro.

Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen

Beim max Tarif THV PLUS ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen bis 7.500 €, 10% SB, mind. 100 €, max. 500 € mitversichert. Der Tarif THV PREMIUM ersetzt derartige Schäden ohne Selbstbeteiligung bis zu einer Summe von 30.000 Euro.

Rechtsschutz für die Forderungsausfalldeckung

Fügt Ihnen ein anderer - nicht haftpflichtversicherter - Hund einen Schaden zu, müsste dessen Halter mit dem privaten Vermögen haften. Ist das nicht möglich, können immense finanzielle Folgen auf Sie, als den Geschädigten zukommen. Im schlimmsten Fall müssten Sie die Kosten selbst tragen. In diesen Fällen ist eine Forderungsausfallversicherung wichtig. Sie springt bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers ein.

Im max-Tarif THV PREMIUM ist zudem eine Rechtsschutzversicherung zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen im Rahmen der Forderungsausfalldeckung ab einer Höhe von 2.500,-- Euro enthalten.

Rettungs- und Bergungskosten

Übernommen werden im max-Tarif THV PREMIUM die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten bis zu 20.000 Euro.

Beispiele hierfür sind Hubschraubereinsätze im Gebirge oder das Ausgraben von Hunden, die in einem Dachs- oder Fuchsbau steckengeblieben sind.

Nebenberufliche gewerbliche Nutzung der Tiere

Sie setzen Ihr Tier bei einer selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit ein und Ihr Tier verursacht einen Schaden. Eine nebenberufliche Tätigkeit kann das Coaching sowie die Beratung und Unterrichtung von Hundehaltern sein oder der Einsatz Ihres Hundes als Therapiehund.

Im max-Tarif THV PREMIUM sind bis zu einem Jahresumsatz von 17.500,-- Euro Schäden, die bei der Ausübung derartiger Tätigkeiten entstehen, mitversichert.