Pferdeanhänger- und Transporter-Versicherungsschutz

Sind Schäden an geliehenen und gemieteten Pferdeanhängern versichert?

Dieser Artikel bezieht sich auf das Deckungskonzept "Haftpflichtschutz für Pferdehalter" von Phönix Maxpool. Die max-THV bietet zwei Tarife an. Zum einen den Tarif THV PLUS und zum anderen den THV PREMIUM. Ein Tarif-Update erfolgte im Januar 2023.

Die meisten Pferdebesitzer haben keinen eigenen Pferdeanhänger oder gar einen Pferdetransporter. Bei Pferdetransportern handelt es sich um Spezialfahrzeuge, meist umgebaute Kleintransporter oder Trucks, bei denen die Pferde auf der Ladefläche in geschlossen Aufbauten mit Laderampe transportiert werden.

Pferdeanhänger werden oft ausgeliehen oder angemietet. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz dabei aus? Ist man versichert, wenn das Pferd die Trennwand des geliehenen Anhängers beschädigt?

Im Bedingungstext der THV von Phönix Maxpool steht:

A1-6.9 Sachschäden an gemieteten/geliehenen Tiertransportern und Tiertransportanhängern

a) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden ausschließlich an Tiertransportern und Tiertransportanhängern, die von Ihnen oder von Ihren Bevollmächtigten oder Beauftragten zu privaten Zwecken gemietet/geliehen wurden, und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
b) Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß, übermäßiger Beanspruchung, regelmäßig wiederkehrender Belastung und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Fazit:

Die max-THV PLUS deckt Schäden an gemieteten und geliehenen Pferdeanhängern bis 5.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Das gilt auch für gemietete und geliehene Transporter.

Bei der THV PREMIUM gibt es für Mietsachschäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhängern oder Pferdetransportfahrzeugen keine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Der Versicherer leistet bis zu einem Betrag von 50.000 Euro.