Mitversicherung von Fohlen und Jährlingen
- 11. März 2021 - Kunden-Information
Beitragsfreie Einschluß endet nach einem Jahr
Meist ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von bis zu einem Jahr alten Fohlen mitversichert, sofern sie sich bei dem Muttertier befinden und die Jungtierhaltung nicht gewerblich betrieben wird.
Ältere Jungtiere (Jährlinge) stellen eine Erweiterung des versicherten Risikos im Sinne der AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungs-Bedingungen) dar und sind gegen Zahlung des hierfür vorgesehenen Beitrags zur Versicherung anzumelden.
D.h. dass ein gekauftes Fohlen, dass nicht mehr bei der Mutterstute steht, als Aufzuchtpferd haftpflichtversichert werden muss. Dies gilt auch für Jährlinge, die bislang als Fohlen bei der Mutterstute standen und beitragsfrei für ein Jahr ab Geburt über den Vertrag der Mutterstute mitversichert waren.
Wir haben für unsere Kunden ein online-Formular vorbereitet, dass die Anmeldung von Jährlingen zur Versicherung als Aufzuchtpferde vereinfacht.
Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.
0 Kommentare