Mit dem Privathaftpflicht-Deckungskonzept der PHÖNIX Schutzgemeinschaft sind nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten in den Tarifen max-PHV Plus und Premium grundsätzlich mitversichert.

Von dieser Leistungserweiterung profitieren Menschen, die in ihrer Freizeit beispielsweise als DJ, Fotograf, Friseur, Kosmetikhändler, Musiklehrer, Yogalehrer, Gärtner, Haushaltshilfe oder Influencer Geld verdienen. Sie erhalten somit eine solide Absicherung insbesondere von Personen- und Sachschäden, die sie mit ihrem Nebengewerbe verursachen können. Im Tarif Premium gilt diese Regelung für Jahresumsätze bis 22.000 Euro.

Zu beachten: Um in den max-PHV-Tarifen mitversichert zu werden, müssen sich nebenberufliche Tätigkeiten von der Tätigkeit unterscheiden, die die versicherte Person im Haupterwerb ausübt.

maxPHV Vergleich

 

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