Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zur Reform der KFZ-Haftpflicht nach einer EU-Richtlinie zu. Demnach brauchen Stapler oder Aufsitzrasenmäher sowie andere Arbeitsmaschinen ab 01.01.2025 eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h künftig eine Versicherungspflicht gilt – zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind. Für Halter von Gabelstaplern, Landmaschinen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumern und anderen selbst fahrenden Arbeitsmaschinen gab es bislang eine Ausnahme. Langsame Fahrzeuge waren bisher pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert.

Quelle: AC...

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