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Wenn ein Welpe an Weihnachten ins Haus kommt

Jetzt ist wieder die Zeit, wo auch Hunde als Geschenk in die Familie kommen. Dann wird auch die Haftpflichtversicherung für den Hund zum Thema.

Hundehaftpflicht: Das Wichtigste in Kürze

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflicht ist daher sinnvoll.

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko – und sichert Sie bei Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro (tarifabhängig) ab.

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

Die Haftpflichtversicherung einiger Anbieter versichert alle Hunderassen. Die Hundehaftpflichtversicherung sichert auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter ab. Beispielsweise wenn Freunde mit Ihrem Hund Gassi gehen.

Schutz für Hundehalter

Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Hundehalter haften für alle Schäden die ihr Hund verursacht – auch, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden privaten Hundehalter aller Rassen daher eine unverzichtbare Versicherung.

Verletzt ein Hund eine Person oder verursacht einen Unfall, haftet der Besitzer und muss für alle Kosten aufkommen. Haben Sie keine Hundehaftpflicht müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen. Werden Personen verletzt gehen die Gebühren für Behandlungen und Schadensersatzforderungen schnell in die Millionenhöhe. Eine Summe, die dann den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Eine Hundehaftpflicht schützt Sie davor und übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Ihnen als Hundebesitzer gefordert werden. Um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein, sollten Sie eine Hundehaftpflicht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen abschließen. Bei vielen Anbietern sind Sie sogar weitaus höher versichert.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Ja, in Deutschland sind Hundehalter in manchen Bundesländern zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit das einzige Bundesland, in dem kein Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet ist. Der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist dennoch für jeden Halter empfehlenswert.

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben:

Berlin

Hamburg

Niedersachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde (z.B. große Hunde) oder Hunderassen Pflicht:

Baden-Württemberg

Brandenburg

Bremen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

In Bayern müssen theoretisch nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Allerdings können Behören für alle Hunde einen Haftpflicht-Nachweis verlangen.

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie sich nicht nur Angebote einholen, sondern auch gleich Versicherungsschutz beantragen. Beachten Sie, dass ihre bestehenden Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Auto, Gebäude) einen Rabatt bis zu 20% ergeben können.

 

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Am 17.01.2023 war es soweit: das Tarif-Update der max-THV von der Phönix Maxpool Schutzgemeinschaft ging an den Start. Dabei wurden die Deckungssummen deutlich erhöht. Im Tarif THV PLUS wurde die Deckungssumme von bislang 5 oder 10 Millionen EUR auf nun 20 Millionen Euro angehoben, im Premium-Tarif von 10 oder 20 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro.

Die neuen Plus-Tarife machen es möglich, Hunde bereits ab 39 Euro und Pferde ab 64 Euro bedarfsgerecht abzusichern. Dass die Premium-Tarife den Versicherten dank des Garantiepakets schon für 10 Euro mehr im Jahr einen lückenlosen Schutz bieten, ist ein gutes Argument, sich in jedem Fall für die Premium-Variante zu entscheiden. Neu ist zudem auch die innovative Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro, die nach 5 schadenfreien Vertragsjahren dauerhaft wegfällt. Pferdehalter finden auf der Produktseite den PREMIUM-Tarif(Pferd)...

maxTHV Vergleich

 

Neue Regelungen ab 1.Januar 2022 für Hofhunde

Die Tierschutz-Hundeverordnung wird zum Jahresanfang geändert. Damit will die Bundesregierung wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden Rechnung tragen.

Neuerungen ab dem 1. Januar 2022:

Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, was sich für Landwirte und ihre Hofhunde sonst noch ändert.

Auch nach dem 1. Januar 2022 bleibt es erlaubt, einen Hund in Räumen oder Raumeinrichtungen zu halten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Dabei gelten aber einige Regeln, die im Bundesgesetzblatt* zu finden sind.

Landwirte halten ihre Arbeits- und Herdenhunde oft mit der entsprechenden Herde zusammen. Hier betont die Bundesregierung in ihren Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung, dass vor allem bei diesen Hunden ein regelmäßiger Kontakt zu Menschen gewährleistet werden muss. Auch für den Schutz der Hunde vor Witterungseinflüssen muss gesorgt werden.

Neuerdings ist es künftig verboten, bei der Ausbildung** von Hunden Stachelhalsbänder zu verwenden. Ebenso sind auch andere Mittel verboten, die für das Tier schmerzhaft sind.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig nicht mehr auf Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen gezeigt werden. Zu den Qualzuchtmerkmalen zählen zum Beispiel besonders kurze Nasen, Glubschaugen oder Hautfalten.

Links:

* www.bgbl.de - Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

** www.tagesspiegel.de - Berliner Polizei setzt Schutzhunde nicht mehr ein - Brandenburg schon

Quelle: www.landundforst.de

Alle Personen, die im Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen sich bis zum 01.07.2022 im Berliner Hunderegister anmelden. Diese Neuregelung gilt ab dem 01.01.2022. Mit dem Hunderegister sollen u.a. die Besitzer entlaufener Hunde leichter gefunden werden. Aber auch für statistische Zwecke wird das Hunderegister vom Berliner Ordnungsamt genutzt werden.

Eine Anmeldung im Hunderegister Berlin ersetzt aber nicht die Registrierung bei der Hundesteuerstelle des zugehörigen Finanzamtes. Detaillierte Informationen zum Hunderegister Berlin findet man auf berlin.de