Pferdehaftpflicht: Jährlinge jetzt anmelden

Fohlen sind beitragsfrei über den Vertrag der Mutterstute mitversichert. Die Mitversicherung endet meist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages oder nach einem Jahr. Dann muss der Jährling zur Versicherung angemeldet werden damit der Haftpflichtschutz weiterhin besteht.

Viele Versicherer bieten einen Tarif für Aufzuchtpferde an. Der Deckungsumfang entspricht meist den Leistungen des Standardtarifs. Dagegen ist das Reitrisiko nicht enthalten. Es obliegt also dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer den Beginn des Beritts zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen. Wer dies vergisst, läuft Gefahr, dass Ansprüche vom Reiter oder dessen Krankenkasse bei einem möglichen Reitunfall nicht versichert sind.

Die Tarife für Aufzuchtpferde sind günstig. Wer sich also sicher ist, die Meldung des Beritts an den Versicherer nicht zu vergessen, kann Beiträge sparen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man gleich den Tarif für Reitpferde wählt. Dann besteht auch Versicherungsschutz bei unerlaubtem Reiten  (siehe auch Gnadenbrotpferd-Tarif ).

Für unsere Kunden stellen wir alljährlich ein online-Formular zur Anmeldung von Jährlingen beim Haftpflichtversicherer zur Verfügung. Zum Formular...

110 Euro sind jährlich für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg zu bezahlen. Dabei beträgt die Deckungssumme pauschal 15 Mio. EUR. Damit bietet die HUK-Coburg ein befriedigendes Preis-/Leistungsverhältnis.

Schauen wir uns genauer an, was diese Pferdehaftpflicht zu bieten hat - und was nicht. Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Reithallen, Pferdeboxen, Weiden und Koppeln sind mitversichert. Dies gilt auch für Mietsachschäden an beweglichen Sachen wie Transportanhängern, Kutschen oder Schlitten. Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (maximal bis zur Versicherungssumme), jedoch wird eine Selbstbeteiligung von 250,00 Euro abgezogen.

Die Haftung des nicht gewerblichen Tierhüters ist mitversichert. Eine beitragsfreie Fohlenmitversicherung besteht bis zu einem Jahr. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen gelten als mitversicherte Personen. Auslandsaufenthalte innerhalb der EU sind unbegrenzt, weltweit bis zu fünf Jahren mitversichert. Zudem werden Schäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt ersetzt, auch Flurschäden sind bedingungsgemäß in der Deckung enthalten. Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug geritten bzw. geführt oder ein ungewöhnlicher Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzt wird. Diese Bausteine entsprechen den aktuellen Standard-Deckungsvorgaben für eine Pferdehaftpflicht.

Zusätzlicher Versicherungsschutz wird für die Teilnahme des Pferdes an Veranstaltungen, wie Pferderennen, Pferdevorführungen und Reitturnieren gewährt. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen. Schäden beim Transport von Personen sind aber nur versichert, wenn es sich um einen gelegentlichen und unentgeltlichen Transport handelt. Versichert sind auch Schäden, die das Pferd bei der Teilnahme an einem Reitunterricht verursacht. Zudem versichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Nicht versichert sind Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben und von Angehörigen, die mitversicherte Personen sind. Als „Angehörige“ gelten: der Ehepartner, der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Großeltern, Enkel, Geschwister. Pflegeeltern und Pflegekinder sind: Personen, die durch ein familienähnliches Verhältnis, das auf längere Dauer angelegt ist, wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind.

Dagegen besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für Regressansprüche aus gesetzlichem Forderungsübergang, beispielsweise für Regressansprüche der Krankenkasse. Auch ist eine Forderungsausfall-Deckung ohne Mindestsumme enthalten, ein Rechtsschutz zur Ausfalldeckung fehlt aber.

Fazit: Die Grundlage für die Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg sind Versicherungsbedingungen aus dem Jahr 2020, d.h. der Deckungsumfang entspricht den heutigen Anforderungen an eine Pferdehaftpflicht. Gut ist die Deckungssumme von 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögenschäden, der Einschluss von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennung und Mitversicherung von Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern. Bei der Mietsachschadendeckung ist die Selbstbeteiligung von 250,00 Euro je Schadenfall etwas höher als marktüblich und es fehlt gänzlich die Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten für das Pferd. Es gibt Policen mit ähnlicher Deckung für einen Jahresbeitrag weit unter 100,00 Euro. Wir haben auch kein Angebot gefunden, dass die Absicherung des Pferdehalters für eine nebenberufliche und nebengewerbliche Nutzung des Pferdes vorsieht. Deshalb geben wir der Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg 3,5 von 5 Sternen.

Vergleichen Sie selbst

Zum Nachlesen: Versicherungsbedingungen Pferdehaftpflicht der HUK-Coburg

 

 

mit der Suchmaschine Ecosia Bäume pflanzen

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Nicht neu aber immer einen Hinweis wert: die Suchmaschine Ecosia, ein Berliner Startup, das die weltweite Entwaldung bekämpft, indem es mindestens 80 Prozent seiner Werbeeinnahmen für die Aufforstung einsetzt. Die Ergebnisse seit 2009 können sich sehen lassen – über 100 Millionen gepflanzte Bäume und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO₂, die dank Ecosia aus der Luft entfernt werden konnten.

Zu Ecosia.org...

Tarifvariante "Paar ohne Kinder" ab Januar

Zu Beginn des Jahres 2022 ging die Haftpflichtkasse Darmstadt mit einer neuen Privathaftpflicht auf den Markt. Drei Produktlinien und eine neue Tarifvariante "Paare ohne Kinder" stehen dem Kunden zur Auswahl.

Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Versicherungssummen von 25, 50 und 70 Millionen Euro.
  • Neue Tarifvariante für Paare ohne Kinder.
  • Selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz in „Einfach Komplett“ versichert.
  • Neuwert-GAP-Deckung: Der Kunde erhält die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro, wenn er als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt bekam. Bei einer nachhaltigen Neuanschaffung gibt es sogar bis zu 20 % zusätzlich.
  • Car-Sharing: Im Schadenfall übernimmt die Haftpflichtkasse den Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für Elektroautos sogar bis 500 Euro.
  • Beitragsfreie Exzedentendeckung im leistungsstärksten Tarif bis zu 12 Monate inkludiert.
  • Erweiterte Vorsorge, auch als Best-Leistungs-Garantie bekannt.
  • Innovations- und Besitzstandsgarantie.

Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Günstige Beiträge und sinnvolle Nachlass-Möglichkeiten verhelfen dem zukunftsorientierten und umfangreichen Tarif der Haftpflichtkasse zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Neu ist der Zusatzbaustein Internet Rechtsschutz - JurCyber Privat, der bei allen Tarifvarianten zusätzlich eingeschlossen werden kann.

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Versicherungsbestätigung erforderlich

Ab Anfang diesen Jahres gelten in Südtirol und Italien neue Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Snowboarder, Skifahrer und Rodler, die dort einen Skipass kaufen, müssen gleichzeitig eine gültige Privathaftpflicht nachweisen. Wer dies nicht kann, muss mit einem Bußgeld von 100,00 bis 150,00 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.

Besonders für Familien gilt: Ehegatten und Kinder müssen namentlich bestätigt sein. Daher bieten nun einige Versicherer einen Bestätigungsservice mit namentlicher Nennung der mitversicherten Personen an.

Quelle:

interrisk...